„Soldaten sind Mörder“ darf man sagen, „Migration tötet“ –Plakate der NPD werden abgenommen

Bundeswehrsoldaten müssen es hinnehmen, wenn vor ihrer Kaserne ein Plakat mit der Aufschrift „Soldaten sind Mörder“ aufgestellt wird.

Die Aussage ist nicht strafbar, weder als Beleidigung noch als Volksverhetzung.

Das Bundesverfassungsgericht hat in zwei Urteilen – 1994 und 1995 – entschieden, dass die Losung von der Meinungsfreiheit geschützt sei.

Im Wesentlichen wurde das damit begründet, dass man den Begriff „Mörder“ nicht unbedingt in seiner strafrechtlichen Definition verstehen müsse, und ein spezieller Bezug zur Bundeswehr sei nicht vorhanden. „Soldaten“ sei zu allgemein.

Aber „Migration“, ein viel abstrakterer Begriff als „Soldaten“, der einen Vorgang beschreibt und nicht, wie „Soldaten“, eine Kategorie von Personen , soll bedeuten, „alle in Deutschland lebenden Migranten“, also eine abgeschlossene, definierte Personengruppe.

Jedenfalls nach Meinung des Landkreises Vorpommern-Greifswald.

Wie das zusammenpasst? Gar nicht, jedenfalls nicht rechtsstaatlich.

Wir leben in einem Staat, in dem Plakate mit der Aussage „Migration tötet“ abgenommen werden, während die Bundeswehrsoldaten straflos als Mörder beschimpft werden dürfen.

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