Landkreis Vorpommern-Greifswald hat Angst vor weiteren „Migration tötet“-Plakaten der NPD

Nachdem der Landkreis die Plakate abhängen ließ, schob er jetzt eine Ordnungsverfügung nach. Bei Androhung eines Zwangsgeldes wird uns untersagt, noch mehr der einschlägigen Schilder im öffentlichen Raum aufzuhängen. Nun, das ist auch gar nicht mehr nötig.

Was ist der Zweck eines Wahlplakats? Aufmerksamkeit zu erregen.

Die haben wir dank des Wirbels, den der Landkreis um die Schilder veranstaltet hat, reichlich.
Viel mehr, als wenn wir zehn Mal so viele der Plakate aufgestellt hätten.

Es geht doch nichts über unfreiwillige Wahlhelfer von der Gegenseite.

Nichtsdestotrotz wird natürlich gegen das Abhängen der Schilder gerichtlich vorgegangen. In Görlitz ist bereits die erste Klage in dieser Sache eingereicht worden.

Print Friendly, PDF & Email
Teile diesen Artikel
Zurück