Einfach asozial: Geburtsstationen zählen nicht zur Grundversorgung!

Im XXL-Kapitalismus wird aus allem Profit geschlagen: aus Post, Bahn, Energielieferern und nicht zuletzt Krankenhäusern, die zu reinen Unternehmen verkommen sind. Oftmals werden dabei auch Aktionärs-Begierden befriedigt.

Die Leidtragenden sind auch und gerade werdende Eltern.

Dazu erklärte Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), bereits im November 2014 gegenüber der „Rheinischen Post“:

„58 Prozent der Geburtsabteilungen schreiben Verluste. Wir müssen aber dafür sorgen, dass auch bei weniger Geburten die Entbindungsstationen aufrechterhalten werden können, ansonsten werden die Wege für die Mütter und Familien zu lang.“

Baum forderte in diesem Zusammenhang Sicherstellungszuschläge für Kliniken mit Geburtsstationen in ländlichen Gebieten. Den Sicherstellungszuschlag, der mit der Krankenhausreform eingeführt worden ist, gibt es aber nur für chirurgische und internistische Stationen.

Warum aber nicht auch für Geburtsstationen? Ganz einfach: Die Geburtshilfe zählt in der BRD nicht zur Grundversorgung!

„Gemeinnutz geht vor Eigennutz!“

Eine Regierung, die sich dem Volksinteresse verpflichtet sieht, würde nachstehende Maßnahmen ergreifen:

• Sicherstellungszuschläge für Kliniken mit Geburtsstationen im ländlichen Raum bzw. Aufnahme der Geburtshilfe in die medizinische Grundversorgung;
• familienpolitische Maßnahmen zugunsten des deutschen Volkes (wie von der NPD seit vielen Jahren gefordert), z. B. Begrüßungsgeld, Ehestandsdarlehen;
• Re-Kommunalisierung der Krankenhauslandschaft.

Eine solche Regierung haben wir (noch) nicht, vielmehr eine, die von Gruppen- und damit Sonderinteressen gelenkt wird.

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