Verfassungsfeindlich durch und durch: Wie CDU und FDP in Thüringen Wahlen missachten und Abgeordnete erpressen!

Die Bundesspitzen von CDU und FDP verfahren mit der Ministerpräsidentenwahl in Thüringen in einer Art und Weise, dass man sie als Verfassungsfeinde sofort verbieten müsste.

Hier die Verfassungsgrundsätze, die sie missachten.

1.Föderalismus

Thüringen ist keine Provinz eines Imperiums, die man von oben beliebig steuern kann. Sondern ein Bundesland in einem föderalen Staat mit weitgehender Autonomie.
Aber die Bundesvorsitzenden von CDU und FDP befehlen einfach mal, dass ein gewählter Ministerpräsident zurücktreten solle – und er tut es auch noch.

2. Freie Wahlen

Die Bürger Thüringens wählten einen Landtag. Der CDU-Chefin Kramp-Karrenbauer passt das Ergebnis nicht. Also fordert sie Neuwahlen und setzt die Thüringer CDU-Fraktion unter Druck, dem zuzustimmen. Genauso Lindner von der FDP.

3. Parlamentarismus

Auch Parlamente genießen eine gewisse Autonomie. In deren Rahmen hat der Thüringer Landtag einen Ministerpräsidenten gewählt, völlig legitim.
Aber Merkel befiehlt in Südafrika, diese Wahl rückgängig zu machen, und setzt sich durch.
Wie ein Diktator.

4. Verfassungsauftrag der Parteien

Laut Grundgesetz wirken die Parteien lediglich an der Willensbildung des Volkes mit. In Thüringen regieren sie fröhlich in den Landtag hinein und behandeln ihre Fraktionen wie Befehlsempfänger.

5. Das freie Mandat der Abgeordneten

Ebenso laut Grundgesetz sind Abgeordnete nur ihrem Gewissen verpflichtet und an keine Weisungen gebunden. Die FDP-Abgeordneten, insbesondere der gewählte Ministerpräsident, wurden von FDP-Chef Lindner massiv eingeschüchtert.

Man sieht, dass Demokratie und Grundgesetz nur eine Fassade sind, hinter der sich die wahren Machtverhältnisse verstecken.

Es herrschen die Parteien und nicht zuletzt der linksradikale Mob, der jetzt auch FDP- und CDU-Parteibüros belagert.

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