Bekommen wir die Grundrechte wieder, die wegen Corona einkassiert wurden?

Folgende Grundrechte gelten im Augenblick nicht:

Artikel 2 Grundgesetz:

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Wird durch Ausgangsbeschränkungen massiv eingeschränkt.

Artikel 8 Grundgesetz:

Versammlungsfreiheit. Demonstrationen sind faktisch bundesweit verboten. Kundgebungen können unter zahlreichen Auflagen in ganz kleinem Rahmen stattfinden.

Artikel 11 Grundgesetz:

Da heißt es: „Alle Deutschen genießen Freizügigkeit im ganzen Bundesgebiet“.

Das war einmal. Jetzt kann man als Brandenburger an der Grenze Mecklenburg-Vorpommerns abgewiesen werden. Es fehlen nur noch Mauern.

Artikel 14 Grundgesetz:

Recht auf Eigentum. Dazu gehört auch das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb. Die vielen zwangsgeschlossenen Geschäfte beweisen, dass auch dieses Grundrecht faktisch auf Eis liegt.

Das Grundgesetz ist ein Flickenteppich. Mehr Löcher als ein Schweizer Käse.

Was beschützt der Verfassungsschutz eigentlich noch?

Und auf welcher Rechtsgrundlage beruhen all diese Maßnahmen? Ein Notstandsgesetz wie in Italien oder Frankreich gibt es in Deutschland nicht.

Bei uns reichen Rechtsverordnungen der Länder und sogar Allgemeinverfügungen von Landkreisen – einfache Verwaltungsakte -, um Grundrechte einfach mal wegzufegen.

Viele Leute lassen sich dies alles widerstandslos gefallen. Jetzt weiß der Staat, wie leicht es ist, das Grundgesetz nach Belieben außer Kraft zu setzen. Als Nächstes könnten Bargeldabschaffung, totale Überwachung über Handy-Apps und Zwangsimpfungen kommen.

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