Ob sich die AfD zerlegt, hängt vom Verfassungsschutz ab.

Ein Auseinanderbrechen der AfD wird voraussichtlich so ablaufen:

Schritt 1: Das Bundesamt für Verfassungsschutz erklärt die gesamte Partei für rechtsextremistisch und damit verfassungsfeindlich.

Das ist juristisch kein Problem – nach den Maßstäben des Systems. Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil im NPD-Verbotsverfahren klar ausgeführt, was es unter „Verfassungsfeindlichkeit“ versteht.

Wer in Deutschland etwas anderes sieht als eine Ansammlung von Staatsbürgern, egal welcher Herkunft, ist Verfassungsfeind. Abstammung, Kultur, Tradition, ja selbst die deutsche Sprache, die, nebenbei bemerkt, keinen Verfassungsrang besitzt, sind bedeutungslos.
Ein ausschließlich von Schwarzafrikanern besiedeltes Deutschland, die sich in Bantu-Dialekten verständigen, ist Deutschland, solange sie BRD-Ausweise haben, das Grundgesetz gilt und die Richter in Karlsruhe ihre Posten behalten können.

Die NPD lehnt das durchweg ab und gilt deshalb als verfassungsfeindlich.

Da es auch genug Zitate von AfD-Politikern gibt, die sich gegen diese fragwürdige Grundgesetzauslegung richten, hat ein AfD-Verbot große Aussicht auf Erfolg. Eine Einstufung als „rechtsextrem“ ist völlig unproblematisch. Klagen hiergegen hätten keine Chance.

Schritt 2: Nach dieser Entscheidung werden alle AfD-Beamten – insbesondere Polizisten, Soldaten, Staatsanwälte und Richter- zu ihren Vorgesetzten gebeten und aufgefordert, sich von der Partei zu distanzieren – also auszutreten. Alternative: Job-Verlust. Die meisten dürften einknicken. Im Staatsdienst ist es halt schön sicher, warm und trocken.

Das dürfte dazu führen, dass überall die Fraktionen und die Verbänder zerfallen.

Variante zu diesem Szenario: Der Verfassungsschutz fordert vom AfD-Bundesvorstand ultimativ, alle „Rechtsextremisten“ zu entfernen und übermittelt entsprechende Listen.
Ängstlich befolgen die bürgerlichen AfD´ler den Befehl.

Ergebnis: Ende der AfD.

Wann es so weit ist, bestimmt der Verfassungsschutz. Es kann jederzeit los gehen.

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