Horst Mahler wurde in das entlassen, was die BRD „Freiheit“ nennt!

Im Jahre 1943 organisierte die Staatsanwaltschaft München I die Hinrichtung der Geschwister Scholl. 77 Jahre später kümmert sich die Staatsanwaltschaft München II um Horst Mahler. Sie hat für den Juristen, der für Meinungsäußerungen über 10 Jahre im Gefängnis saß und nun entlassen wurde, Führungsaufsicht beantragt.

Künftig soll er alles, was er schreibt, dem Landeskriminalamt Brandenburg vorlegen, und zwar eine Woche vor der beabsichtigten Veröffentlichung.

Im Grundgesetz steht zwar „Eine Zensur findet nicht statt“, aber was soll`s. Manche Leute hängen die Verfassung so hoch, dass sie darunter hinweg gehen können. Horst Mahler befindet sich jetzt in der Freiheit, die sie meinen, die verfassungstreuen BRD-Obrigkeiten.

Und natürlich wurde schon wieder ein neuer Haftbefehl beantragt!

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