Zwangsimpfungen sind möglich – der Staat ist dafür gesetzlich ermächtigt!

Im § 20 Absatz 6 des Bundesinfektionsschutzgesetzes ist zu lesen:

DAS BUNDESMINISTERIUM FÜR GESUNDHEIT WIRD ERMÄCHTIGT, DURCH RECHTSVERORDNUNG MIT ZUSTIMMUNG DES BUNDESRATS ANZUORDNEN, DASS BEDROHTE TEILE DER BEVÖLKERUNG AN SCHUTZIMPFUNGEN ODER ANDEREN MAßNAHMEN DER SPEZIFISCHEN PROPHYLAXE TEILZUNEHMEN HABEN, WENN EINE ÜBERTRAGENE KRANKHEIT MIT KLINISCH SCHWEREN VERLAUFSFORMEN AUFTRITT UND MIT IHRER EPIDEMISCHEN VERBREITUNG ZU RECHNEN IST.

Es handelt sich um die aktuelle Fassung. Die Anordnung eines Impfzwangs wird sich rechtlich so abspielen:

  • Die Bundesregierung erlässt die entsprechende Rechtsverordnung.
  • Der Bundestag wird nicht gefragt, weil ein förmliches Gesetz gar nicht nötig ist.
  • Der Bundesrat stimmt im Schnellverfahren zu.

Damit ist der Weg frei, um gegen Impfverweigerer vorzugehen – von Bußgeldern bis zum unmittelbaren Zwang, also Polizeigewalt.

Wird es dazu kommen?

Nehmen wir an, 70% lassen sich impfen. Die übrigen 30% stellen immer noch knapp 25 Millionen Menschen dar. Das sind viele Ansteckungsmöglichkeiten, während gleichzeitig den Geimpften einschränkende Maßnahmen – von der Maske bis zum Feierverbot – nicht mehr zu vermitteln sein werden.

Deshalb wird der Impfzwang kommen, egal, was der Gesundheitsminister sagt. Wenn das nicht angedacht wäre, gäbe es das zitierte Gesetz ja gar nicht.

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