Nach der Razzia gegen den Verlag „Der Schelm“ steht die vielleicht größte Bücherverbrennung der deutschen Geschichte an!

Stolz verkündeten die „SoKo Rex“ und das Landeskriminalamt Sachsen, sie hätten bei der Durchsuchung der Räume des Verlags „Der Schelm“ in Leipzig palettenweise verbotene Bücher erbeutet. Es dürfte sich um viele 1000 Exemplare handeln.

Was wird nun mit diesen Schriften geschehen?

Falls ein Urteil ergeht, in dem die Bücher als „volksverhetzend“ eingestuft werden, ordnet das zuständige Gericht nach § 74d Strafgesetzbuch ihre Einziehung als Tatwerkzeuge an.

Einziehung heißt: Sie gehen in das Eigentum des Staates über.

Was der mit ihnen macht, richtet sich nach § 63 der Strafvollzugsordnung.

Absatz 1 lautet. „Verfallene oder eingezogene Gegenstände werden verwertet, wenn nichts anderes bestimmt ist. Sind sie wertlos, unbrauchbar, gemeingefährlich oder in gesetzwidrigem Zustand, so werden sie in der Regel vernichtet.“

Weiter geht es in Absatz 4: „Gegenstände, deren Vernichtung angeordnet ist, werden durch Maßnahmen vernichtet, die nach pflichtgemäßem Ermessen der Vollstreckungsbehörde zweckmäßig erscheinen.“

Als zweckmäßig als Instrumente der Vernichtung gelten in der Bundesrepublik auch Müllverbrennungsanlagen.

Bald steht also eine groß angelegte Bücherverbrennung an. Angesichts der vielen tausend Werke ist es sogar möglich, dass die Nationalsozialisten zahlenmäßig übertroffen werden.

Wie sagte doch Heinrich Heine: „Dies war ein Vorspiel nur, dort wo man Bücher verbrennt, verbrennt man am Ende auch Menschen.“

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