Europäischer Gerichtshof macht es Asylbetrügern leichter, die sich als minderjährig ausgeben

Der Europäische Gerichtshof – EuGH – hat entschieden, dass so genannte „ unbegleitete minderjährige Flüchtlinge“ nur dann in ihre Heimatländer zurück geschickt werden dürfen, wenn sich dort nachweislich „eine geeignete Aufnahmemöglichkeit findet.“

Das ist eine gute Nachricht für alle Gauner, die sich als minderjährig ausgeben, um die Vorzugsbehandlung zu genießen, die mit diesem Status verbunden ist.

Deutsche Behörden haben schon 25-Jährige Asylbewerber als Jugendliche durchgehen lassen.

Selbstverständlich können geeignete Aufnahmemöglichkeiten so gut wie nie nachgewiesen werden, weil viele der so genannten „Flüchtlinge“ falsche Namen und Herkunftsorte angeben.

Gelingt es endlich herauszufinden, woher sie wirklich stammen, nehmen sie die betreffenden Staaten einfach nicht zurück.

Wenig später folgt dann die ganze Sippe im Wege der Familienzusammenführung. Denn natürlich sind die „unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge“ gar nicht unbegleitet. Sie erfreuen sich der Rundumbetreuung durch die Schlepper-Organisation ihres Vertrauens, bezahlt vom Familienclan, der nach Deutschland will, um sich an unserem Sozial- und Gesundheitssystem zu bedienen.

In Luxemburg, wo der EuGH sitzt, scheinen sie zu weltfremd zu sein, um das zu erkennen.

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