Rechtsgeschichte: Ein Justiz-Massenmörder als Ankläger beim Nürnberger Prozess

Beim Nürnberger Prozess, der von ARD und ZDF pausenlos bis zum Erbrechen gefeiert wird, gab es 4 Chefankläger. Einer davon war der sowjetische Justizmörder Roman Rudenko.

Im Jahre 1937 wurde er zum Leitenden Staatsanwalt in der Region Donezk ernannt.

Dort beging er als Mitglied einer so genannten „Troika“ Tausende von Justizmorden.

Eine Troika war ein Gremium, das aus einem Parteifunktionär, einem Geheimdienstoffizier und einem Staatsanwalt bestand.

In den Jahren 1936 bis 1938 verurteilten diese Tribunale mindestens 670 000 Menschen zum Tode, die dann auch erschossen wurden.

Das Hauptbeweismittel waren durch Folter erpresste Geständnisse. Die Prozesse dauerten jeweils nur wenige Minuten. Die Vorwürfe – Spionage, regimefeindliche Gesinnung – waren frei erfunden.

Die Troika-Verfahren hatten mit fairen Verhandlungen nichts gemein. Sie glichen eher Mafia-Morden.

Dieser Mann vertrat also die sowjetische Anklage gegen die deutschen Gefangenen. Und die westlichen Ankläger machten sich mit diesem Justiz-Massenmörder gemein.

Vor dem Nürnberger Prozess, im Juni 1945, wirkte Rudenko übrigens als Ankläger im so genannten Prozess der 16. Es ging gegen polnische Patrioten, die die sowjetische Besatzung nicht hinnehmen wollten. Natürlich wurden sie alle verurteilt, wie immer in den kommunistischen Schauprozessen.

Und nach dem Nürnberger Prozess, im August 1953, leitete Rudenko die Niederschlagung eines Aufstandes der Arbeitssklaven des Regimes im Lager Workuta, wieder mit Tausenden von Toten.

Was ist ein Prozess wert, bei dem ein Justiz-Massenmörder und Folterknecht die Anklage vertritt?

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