Ausländer wollen Sippenrache – und betreiben die Verurteilung des Vaters des angeblichen Attentäters von Hanau als Mordgehilfen.

Manche Migrantenkulturen vertreten Rechtsauffassungen, die nicht so recht zum Grundgesetz passen wollen. Zum Beispiel die Blutrache.

Bekommt man den Täter nicht in die Finger, ist eben ein Verwandter an der Reihe. Also zeigten Hinterbliebene des Anschlags von Hanau, der sich am 19.2.2021 zum ersten Mal jährt (und sicher bald zum neuen nationalen Bußtag ausgerufen wird), den Vater des umgekommenen angeblichen Täters wegen Beihilfe zum Mord an.

Warum? Eben weil er der Vater des Beschuldigten ist, das reicht. Sicherlich hat er den Sohn beeinflusst. Er soll auch selbst rassistische Ansichten haben.

Glücklicherweise war die zuständige Staatsanwaltschaft vernünftig genug, auf dieser fragwürdigen Grundlage keine Anklage zu erheben. Die Polizei ermahnte die Hinterbliebenen auch, keine Blutrache zu üben, wie in einem Artikel der „Zeit online“ vom 19.2.2021 gejammert wird.

Mittlerweile wird der Vater terrorisiert. Überall in seiner Nachbarschaft hängen Schilder mit den Namen und Fotos der Anschlagsopfer, um „ihm und der Welt zu zeigen, dass er es ist mit seiner rassistischen Ideologie, der hier nicht hingehört“, wie das Linksblatt befriedigt feststellt.

Der Mann hat sich bisher trotz aller migrantischen Bemühungen nicht aus Hanau vertreiben lassen. Dafür gebührt ihm höchster Respekt.
Hoffen wir, dass ihm nichts passiert.

Übrigens ist es gar nicht so sicher, dass der von den Medien und den Ausländerorganisationen zum Attentäter erklärte Deutsche wirklich der Schuldige war. Dazu hat der Autor Gerhard Wisnewski in seinem Buch „Verheimlicht, Vertuscht, Vergessen 2021“ Einiges zu sagen. Das Werk sei ausdrücklich zur Lektüre empfohlen.

Mal sehen, wie lange sich das deutsche Recht noch gegen das Sippenrecht ausländischer Clans halten kann.

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