Wenn ein Kurde versucht, Türken umzubringen, ist das ein deutsches Verbrechen!

Die Medien sagen: Ein Deutscher warf im vergangenen Frühjahr in der Kleinstadt Waldkraiburg bei München Brandsätze in türkische Geschäfte.

Ein Deutscher versuchte, eine Moschee niederzubrennen.

Ein Deutscher zündete sogar ein Haus an, in dem 26 Türken lebten, die im letzten Moment vor dem Flammentod gerettet werden konnten. Sie entkamen durch die Tiefgarage. Einige erlitten eine Rauchvergiftung.

Wieso gab es keinen Medienzirkus wie in Hanau?

Weil es sich um einen „Deutschen mit kurdischen Wurzeln“ handelte.

Obwohl sich der Mann, entsprechend seiner Abstammung, als Kurde fühlte, zählen seine Verbrechen als ausländerfeindliche, deutsche Verbrechen. Er ist ja Staatsbürger.

In der Ausländerkriminalitätsstatistik werden die Taten nicht aufgeführt.

So leicht lässt sich die Ausländerkriminalität herunter rechnen. So leicht kann man den Deutschen fremdenfeindliche Verbrechen anlasten. So viel sind Statistiken wert.

Am 03. März 2021 beginnt der Prozess vor dem Oberlandesgericht München. Ein Deutscher wird wohl verurteilt werden. Und wir sollen uns schämen.

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