Der arrogante Herrenmenschen-Ton der GEZ

Wer nicht unverzüglich seinen GEZ-Zwangsbeitrag zahlt, bekommt vom so genannten „Beitragsservice“ des Parteienfunks Drohbriefe, die man eher von einer Besatzungsmacht erwarten würde.

„Räumen Sie sofort Ihre Wohnung, denn morgen wollen unsere Offiziere einziehen. Im Weigerungsfall wird von der Schusswaffe Gebrauch gemacht!“

12.6.1945
Ihre Besatzungsmacht

In dem Stil ungefähr.

Heute heißt es:

„Ihrer Pflicht zur Zahlung der rückständigen Rundfunkbeiträge sind Sie nicht oder nicht vollständig nachgekommen.“ (Immer diese frechen Untertanen! Pflichtvergessen!)

Wo die Intendanten das Geld doch so nötig für ihre Fabelgehälter und Luxuspensionen brauchen! Anschließend folgt sofort die Drohung mit der Zwangsvollstreckung.

„Dieser Festsetzungsbescheid ist ein vollstreckbarer Titel. Er wird im Wege der Zwangsvollstreckung (z.B. durch Sachpfändung, Pfändung des Arbeitseinkommens oder des Kontoguthabens) durchgesetzt, wenn der festgesetzte Betrag nicht gezahlt wird.“ (Freundlicherweise wird man wenigstens nicht mit dem Verkauf in die Sklaverei bedroht. Noch nicht.)

Und weiter:

„Nur wenn Sie den offenen Gesamtbetrag unverzüglich zahlen, vermeiden Sie Mahn- und Zwangsvollstreckungsmaßnahmen auf Grundlage dieses Festsetzungsbescheids“.

Sehr viel unfreundlicher tritt die Schutzgeld-Mafia auch nicht auf. Immerhin bemüht sich diese wenigstens nicht um eine pseudo-rechtsstaatliche Fassade.

Denn man darf zwar Widerspruch gegen den Festsetzungsbescheid einlegen, muss aber trotzdem zahlen, weil der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat. Und nachdem Bundesverfassungsgericht und Europäischer Gerichtshof die absurde Rechtsauffassung der Sender abgesegnet haben, sind Klagen aussichtslos.

Die bloße Existenz von ARD und ZDF, so die Richter sinngemäß, sei nämlich auch für die Bürger, die gar keinen Fernseher hätten, eine Bereicherung ihres Lebens, für die sie bezahlen müssten.

Willkommen in der tollsten Demokratie aller Zeiten.

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