Wenn Hunde mehr Grundrechte genießen als Menschen

Wo eine Corona-Ausgangssperre verhängt wird, darf sich niemand ohne triftigen Grund in dem Zeitraum -je nach Region – von 21:00/22:00 Uhr bis 5:00/6:00 Uhr im Freien aufhalten.

Grundrechte für Menschen sind kein triftiger Grund in diesem Staat.

Aber der Tierschutz! Hundehalter dürfen auch während der Ausgangssperre ihre Lieblinge spazieren führen. Sie profitieren auf diese Weise von Hunde-Grundrechten. Als blinde Passagiere, sozusagen.

Wer spätabends noch etwas im Tankstellen-Shop kaufen oder Bekannte besuchen möchte, sollte daher auf jeden Fall seinen Hund mitnehmen.

Und wer noch Grundrechte genießen will, braucht dringend einen Vierbeiner.

Deutschland ist auf den Hund gekommen.

Kann man Tierliebe auch übertreiben?

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