Das Versammlungsrecht aus dem Grundgesetz war für die Polizeiführung am 1. Mai in Greifswald kein wichtiger Grund!

80 Kameraden aus anderen Bundesländern wurden am 1.Mai von der Polizei daran gehindert, an der NPD-Demonstration in Greifswald teilzunehmen. Man schickte sie unter Bewachung zurück.

Dabei berief sich die linksextremen Straßenblockierern sehr gewogene Staatsmacht auf die Corona-Verordnung, wonach Einreisen aus anderen Bundesländern untersagt waren.

Allerdings sah die Verordnung Ausnahmen vor, die gegeben waren, wenn ein wichtiger Grund vorlag.

Ist die Versammlungsfreiheit kein wichtiger Grund? Ist das Grundgesetz kein wichtiger Grund?

Eine interessante Ansicht für eine Polizei, die sich verfassungstreu nennt.

Es wäre ohne Weiteres möglich gewesen, den 80 Leuten die Wahrnehmung ihres Grundrechtes zu ermöglichen. Sie hätten in gehörigem Abstand einen weiteren Block in dem Aufzug gebildet und wären sicherlich eine geringere Corona-Gefahr gewesen als die angeblich 1000 Gegendemonstranten, die dicht einander gedrängt auf der Straße saßen.

Aber ihre Zurückweisung bot der Polizeiführung die Möglichkeit, die Anzahl der Demonstrationsteilnehmer zu drücken, was sicherlich politisch erwünscht war.

Nachdem die Medien von 210 Demonstranten gesprochen hatten, verbreitete die Polizei plötzlich die „offizielle“ Zahl von 170 Teilnehmern.

80 nach Hause geschickt, 40 weg gezählt, so werden aus 290 Leuten 170. Das nennt man Propaganda der zweifelhaften Art.

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