Schwerin: Afghane wollte 12-jähriges Mädchen vor einen Zug stoßen – keine Anklage wegen versuchten Totschlags!

Am 14. Mai dieses Jahres packte ein Asylant aus Afghanistan ein 12-jähriges Mädchen und zerrte es vom Bahnsteig des Haltepunktes Schwerin-Mitte über die Sicherheitslinie in Richtung der Gleise, auf denen sich gerade ein Güterzug näherte.

Mit der Hilfe einer mutigen Freundin befreite sie sich von dem Angreifer, bevor dieser sie vor den Zug werfen konnte.

Die zuständige Staatsanwaltschaft wollte ihn zunächst wegen versuchten Totschlags anklagen, ließ diesen Vorwurf jedoch fallen.

Angeblich sei die Tötungsabsicht nicht nachzuweisen gewesen.

Da fragt man sich: Mit welcher Absicht hat der Afghane das Mädchen wohl zu dem nahenden Zug gezerrt? Um ihr einmal das deutsche Eisenbahnwesen vorzuführen?

Er behauptet, er habe die Zwölfjährige nur erschrecken wollen. Weil er sich von ihr und ihrer Freundin verspottet gefühlt habe.

Die Staatsanwaltschaft glaubt das auch noch. Wie würde es wohl einem Deutschen ergehen, der ein afghanisches Mädchen ähnlich behandeln würde?

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