Wer mit gestohlenen Autos handelte und selbige verschob, darf ohne Weiteres für die AfD kandidieren. Das nennt sich dann Rechtsstaatspartei!

Wie angekündigt, plaudert der Parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Landtag, Herr Professor Dr. Weber, ein wenig aus dem Nähkästchen und enthüllt die kriminelle Vergangenheit so mancher AfD-Landtagskandidaten.

Auf Platz 13 tritt an: Herr Jens-Holger Schneider, der laut Weber in Griechenland im Knast gesessen haben soll. Vorwurf: Handel und Verschieben von Autos.

Falls er in den Landtag kommt, wird er vielleicht innenpolitischer Sprecher der Fraktion, Spezialgebiet Strafvollzug. Oder, aufgrund seiner internationaler Erfahrungen, Vertreter der AfD im Europaausschuss. Oder Spezialist für Verkehrspolitik.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung soll er laut Weber auch nicht haben, und das im Alter von 50 Jahren. Zu seiner Entlastung muss man aber sagen, dass der Ausbildungsgang „krimineller Autohändler“ leider nirgendwo angeboten wird.

Der Mann auf Platz 15 heißt Robert Schnell und stand wegen dubioser Internetaktivitäten vor Gericht. Er war Geschäftsführer einer Firma, die Gewerbetreibenden für teuer Geld Einträge in ein Internet-Branchenbuch verscherbeln wollte, wobei der Eindruck erweckt wurde, es handle sich um etwas Ähnliches wie die gelben Seiten.

Das wurde gerichtlich als Internetbetrug eingestuft. Der Firmengründer kassierte eine Freiheitsstrafe. Bei Schnell wurde das Verfahren gegen eine Geldauflage von 20 000 Euro eingestellt. So etwas wird nicht bei Leuten gemacht, die das Gericht für unschuldig hält.

Der kommt sicher in den Wirtschaftsausschuss!

Die AfD wirft Leute aus der Partei, weil sie vor Jahrzehnten einmal als Jugendliche an einer NPD-Schulung teilgenommen haben. Aber eine kriminelle Vergangenheit scheint die Saubermänner nicht zu stören.

Gut, dass Herr Professor Dr. Weber auf seiner Facebook-Seite rechtzeitig vor den Wahlen diese Skandale öffentlich macht.

Als Überschrift hat er gewählt: „Die kriminellen Gurken“. Sehr passend.

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