Asylanten erhalten mehr Staatsgeld als SED-Opfer

Die SED-Opferrente liegt im Augenblick bei 330 Euro im Monat.

Asylbewerber hingegen erhalten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz einen Regelsatz in Höhe von 364 Euro, zusätzlich gibt es noch die Kosten der Unterkunft und Heizung.

Um die Opferrente zu bekommen, muss man mindestens 90 Tage als politischer Gefangener zu DDR-Zeiten in Haft gewesen sein.

Außerdem darf man nicht allzu viel verdienen. Die maßgebliche Einkommensgrenze liegt bei 1338 Euro. Nur wer weniger verdient, erhält die vollen 330 Euro zugesprochen.

Wer ein Einkommen hat, das höher ist, aber geringer als 1338 Euro plus 330 Euro, hat Anspruch auf einen Teilbetrag. Bei einem anrechenbaren Einkommen – nicht nur Arbeitslohn, aber auch zum Beispiel Mieteinnahmen – von 1638 Euro gibt es nur noch eine Opferrente von 30 Euro. Ab 1668 Euro gar nichts mehr. Auch wenn man 10 Jahre in Bautzen gesessen hat.

Da bringt es mehr, die Staatsbürgerschaft von Syrien zu erwerben und dann Asyl zu beantragen. Ein Übertritt zum Islam könnte auch helfen.

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