Jeder Deutsche darf illegal einreisende Ausländer vorläufig festnehmen und an die Polizei weiter reichen!

In den Medien ist wieder die Rede von „Flüchtlingen“, die unerlaubt die polnisch-deutsche Grenze überschreiten.

Bis zum 21.10.2021 hatte die Bundespolizei 3751 dieser unerlaubten Einreisen nur im Oktober registriert, wobei ihr sicherlich viele illegale Migranten durch die Lappen gegangen sein dürften.

Was gerne verschwiegen wird: Die unerlaubte Einreise nach Deutschland ist eine Straftat, genau wie Diebstahl oder Steuerhinterziehung.

§ 95 Nr.3 des Aufenthaltsgesetzes bestimmt:

Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe wird bestraft, wer entgegen § 14 (1) Nr.1 und Nr.2 ins Bundesgebiet einreist.

In § 14 Nr.1 heißt es:

Die Einreise eines Ausländers ist unerlaubt, wenn er einen erforderlichen Pass oder Passersatz gemäß § 3 Absatz 1 nicht besitzt.

Die meisten illegal Einreisenden haben ihre Pässe weg geworfen. Deshalb darf die Polizei jeden, der sich in Grenznähe aufhält und den Eindruck erweckt, gerade die Grenze überschritten zu haben, zur Identitätsfeststellung anhalten und gegebenenfalls auch verhaften.

Aber nicht nur die Polizei!

Denn da gibt es auch noch den § 127 der Strafprozessordnung – den so genannten „Jedermanns-Paragraphen“.

Danach ist jedermann befugt, einen anderen auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen, wenn er diesen auf frischer Tat betrifft und dessen Identität nicht sofort feststellbar ist.

Erblickt man also in unmittelbarer Grenznähe eine fremdländisch wirkende Person, die vielleicht noch einen Rucksack trägt, so darf sie nach ihrer Identität befragt und, wenn sie sich nicht ausweisen kann oder will, auch vorläufig festgenommen werden.

Allerdings ohne Gewaltanwendung.

Greift die Person aber den Festnehmenden an, tritt das Notwehrrecht in Kraft.

Die Polizei liegt also falsch, wenn sie das Gewaltmonopol ganz allein bei sich vermutet.

Auch hinsichtlich der illegalen Einreise muss sie es mit den Bürgern teilen.

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