Strafbefehl für Ex-Innenminister: Schadenfreude unangebracht

Der ehemalige Innenmister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier hat einen Strafbefehl des Amtsgerichts Güstrow bekommen, da er sich der Vorteilsnahme schuldig gemacht habe. Er habe im Amt als Innenminister kostenlose Schießtrainings angenommen und eine Waffe als Geschenk.

13.500 Euro soll der Demokratieoberlehrer a.D. nun an den Staat zahlen, das stimmt den ein oder anderen schadenfreudig, da es hier sicher nicht den Falschen trifft.

Doch zur Einordnung:

Mit dem Strafbefehl wird Caffier nicht nur ein öffentliches Verfahren erspart auch der Betrag erscheint nahezu lächerlich. Minister in Mecklenburg-Vorpommern erhalten monatlich knapp 13.000 Euro und dazu kommen noch Spesen sowie, wenn man als Abgeordneter gewählt wurde, die Diät. Caffier hat also über ein Jahrzehnt deutlich fünfstellig abkassiert – wohlgemerkt monatlich!

Mit 45 Tagessätzen ist Caffier auch künftig nicht vorbestraft, obwohl das Gesetz ausdrücklich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht. Für eine einfache Beleidigung kassieren mitunter Nationalisten schon 50 Tagessätze.

Der Strafbefehl ist in der Situation ein Geschenk an seinen ehemaligen Diener. Schadenfreude ist hier nicht angebracht.

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