Briefwahl nutzen! Schon jetzt die NPD wählen!

Sie haben zur Landtagswahl am 04. September keine Zeit, sind im Urlaub oder müssen arbeiten? Kein Problem: Nutzen Sie doch einfach die Briefwahl!

Wir erklären Ihnen nachfolgend, wie es geht!

Sie erhalten bis spätestens zum 13. August eine Wahlbenachrichtigung zur Landtagswahl, auf welcher Sie alle wichtigen Informationen zur Briefwahl finden. Mit dieser können Sie Ihre Briefwahlunterlagen per Post beantragen.

Dies geht folgendermaßen:

  1. Füllen Sie auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung alle erforderlichen Felder aus. Stecken Sie diese in den Postkasten. Sie bekommen in Kürze Ihren Wahlschein zugeschickt.
  2. Geben Sie die Zweitstimme (die wichtigste Stimme, die Sie haben) der NPD.
  3. Unterschreiben Sie die „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ auf Ihrem Wahlzettel. Stecken Sie die Umschläge, wie dort angegeben, in den Postkasten.

Alternativ können Sie die Karte auf Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung abgeben und meist auch dort direkt wählen und den Stimmzettel in eine versiegelte Wahlurne einwerfen.

Sie müssen Ihren Stimmzettel spätestens am 01. September abschicken!

Antrag für Dritte: Sie können die Briefwahl auch für eine andere Person beantragen. Dazu müssen Sie eine schriftliche Vollmacht beilegen und diese auch für eine Abholung der Briefwahlunterlagen mitführen.

Hinweise: Zur Landtagswahl in Mecklenburg und Pommern kann ein Wahlschein aber auch ohne dieses amtliche Formular schriftlich oder mündlich bei der Gemeindewahlbehörde beantragt werden (§ 19 Absatz 1 LKWO M-V). Die Schriftform gilt auch durch Telefax oder elektronische Post als gewahrt. Die telefonische Antragstellung ist jedoch unzulässig.

Die Wahlscheine können zudem auch bis zum 02. September um 12.00 Uhr direkt in der für sie zuständigen Verwaltung beantragt werden. Wir empfehlen jedoch, dies bereits weit vorher zu tun. Da nur so eine rechtzeitige Stimmabgabe gewährleistet werden kann.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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