Recht so: „Flüchtlings“-Helfer muss 300 000 Euro zahlen, weil er für Asylanten bürgte

Vor vier Jahren ließen die Politiker Syrer unter Luxusbedingungen ins Land. Die angeblichen „Flüchtlinge“ erhielten schnell und unbürokratisch Visa und reisten bequem mit dem Flugzeug an.

Die Vorzugsbehandlung war aber an eine Bedingung geknüpft. Für den Flug und den Unterhalt in Deutschland mussten Bürgen gefunden werden, die sich bereit erklärten, für die Kosten aufzukommen. Kein Problem, sagten die Behörden. Es sei ja nur für wenige Wochen. Sobald die Zuwanderer als „Flüchtlinge“ anerkannt seien, würde der Sozialstaat als Zahlmeister einspringen.

Doch der weigert sich. Sowohl die Bundesregierung als auch das Bundesverwaltungsgericht vertreten die Auffassung, so eine Bürgschaft erlösche frühestens nach 3 Jahren.

Das ist bitter für die Gutmenschen, die für wenig Geld einen Heiligenschein erwerben wollten. Jetzt werden sie zur Kasse gebeten, und zwar ausgerechnet von den Job-Centern!

Auszug aus so einem Schreiben: „Sehr geehrter Herr………, aufgrund der Verpflichtungserklärung vom 5.Februar 2014 sind sie zur Erstattung von 18.228,30 Euro an das Jobcenter Wolfsburg verpflichtet. Dazu fordere ich Sie hiermit auf.“ (Quelle: Stern vom 20.12.2017).

Wobei 18.228,30 Euro noch gar nichts sind. Eine Kirchengemeinde soll 100 000 Euro zahlen. Von einem besonders eifrigen Bürgen werden gar 300 000 Euro gefordert.

Allein in Niedersachsen erwischt es über 700 „Flüchtlings“-Helfer.

Eigentlich sollten sie freudig zahlen. Da sich ihre Mildtätigkeit aber darauf beschränkt zu fordern, dass die Allgemeinheit die Kosten der Migration tragen solle, jammern sie Bund und Ländern nun die Ohren voll. Jetzt will man eine „Taskforce“ zur Rettung der Retter gründen.

Vermutlich wird es zur Finanzierung bald Leistungskürzungen bei deutschen Hartz-IV-Empfängern hageln. Und in der Rentenkasse ist ja auch noch Geld.

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