Nach NPD-Klage: Bundesverfassungsgericht kippt „3%-Hürde“ für die Europawahl
Erwartungsgemäß verstößt die Dreiprozenthürde gegen die Grundsätze der Chancengleichheit und der Wahlrechtsgleichheit und ist somit nicht mit dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland vereinbar.
Für den NPD-Landesvorsitzenden Stefan Köster war das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts unausweichlich:
„Nachdem das Bundesverfassungsgericht bereits im Jahre 2011 die damals geltende 5%-Hürde als verfassungswidrig und somit als rechtswidrig erklärt hatte, war die Einsetzung einer 3%-Regelung für die Europawahl durch den Bundestag schon eine Kampfansage des Bundestages an das Bundesverfassungsgericht. Hier wird auch das Rechtsverständnis der im Bundestag vertretenen Parteien allzu deutlich. Sie konnten dem eigenen Volk nicht klarer zu verstehen geben, daß sie vom Rechtsstaat genauso wenig halten, wie von der Herrschaft des Volkes. Glücklicherweise wurde dem verfassungswidrigen Bestreben dieser vaterlandslosen Gesellen heute Einhalt geboten. Für die NPD in Mecklenburg-Vorpommern ist die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im kommenden Kommunal- und Europawahlkampf eine weitere gute Möglichkeit aufzuzeigen, welche Parteien tatsächlich Recht und Gesetz brechen und sich gegen Interessen des eigenen Volkes stellen. Der NPD in Mecklenburg-Vorpommern wird dieses Urteil auch zu zusätzlichem Schwung im anstehenden Kommunal- und EU-Wahlkampf verhelfen! Neben dem Einzug in das EU-Parlament wollen wir auch in viele Kommunalparlamente in Fraktionsstärke einziehen und dem Volkswillen eine starke und wahrnehmbare Stimme geben.“