Kindervergewaltiger kommt mit 3 Jahren und 8 Monaten davon

Vor dem Landgericht Schwerin stand ein Mann, der sich im vergangenen Jahr an der 10-jährigen Freundin seiner Tochter sechs Mal vergangen hat. Weil er so nett war zu gestehen und dem Gericht damit viel Arbeit ersparte, beläuft sich die in dem Urteil vom 23.8.2015 verhängte Freiheitsstrafe nur auf lächerliche 3 Jahre und 8 Monate. Das Ganze war das Ergebnis eines Deals sprich Kuhhandels zwischen Richtern, Staatsanwaltschaft und Verteidigung.

Dabei ist noch nicht einmal sicher, ob er seine Zeit komplett absitzen muß. Nach der Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe ist es nämlich möglich, den Rest zur Bewährung auszusetzen. Falls die „Gesamtwürdigung von Tat, Persönlichkeit der verurteilten Person und ihrer Entwicklung während des Vollzuges“ positiv ausfällt, ist dies sogar schon nach Absolvierung der Hälfte der Haft statthaft. In weniger als zwei Jahren kann der Kinderschänder also wieder ein freier Mann sein. Darüber zu entscheiden haben als Sachverständige Psychologen, zu deren Berufsbild es schon beinahe gehört, dass sie oft daneben liegen und sich leicht für dumm verkaufen lassen.

Während der kurzen Gefängniszeit sind noch Vollstreckungslockerungen im Angebot. Freigang, Ausgang, Hafturlaub. Bei Triebtätern ist man da im Allgemeinen sehr großzügig.

Was ist das für ein Mensch, der das Vertrauen einer Zehnjährigen, für die er der respektierte Vater ihrer Freundin war, auf so schändliche Weise missbrauchte, dass er sie sechs Mal vergewaltigte?

Ein Mensch, der von unserer Justiz mit Samthandschuhen angefasst wird. Im Gegensatz zu politisch unbequemen Deutschen wie dem nationalen Rechtsanwalt Horst Mahler. Für bloße Meinungsäußerungen bekam er fast 12 Jahre Gefängnis. Kinderschänder bevorzugt, aber Krieg gegen Andersdenkende.

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