SPD-Angreifer frei gesprochen – es bleibt bei zwei Justizwundern

Im Januar diese Jahres griff der SPD-Politiker Christopher Denda, der vergeblich für die Anklamer Stadtvertretung kandidiert hatte, bei einer mv-gida-Demonstration in Stralsund einen nationalen Teilnehmer an.

Er sprang ihm auf den Rücken, griff ihm – besonders eklig – in den Mund und schlug auf ihn ein, nachdem er bereits an einer Blockade gegen den Aufzug teilgenommen hatte.

Daraufhin kam es zu zwei BRD-Justizwundern. Gegen den SPD-Mann wurde tatsächlich Anklage erhoben, was sehr ungewöhnlich ist. Normalerweise wird so etwas wegen mangelndem Parteibuchinteresse (offizieller Begriff: „öffentliches Interesse“) eingestellt. Und dann erging in erster Instanz sogar noch eine Verurteilung wegen Körperverletzung.

Wie zu erwarten, gab es Proteste aus SPD-und Medienkreisen. Zivilcourage kann doch nicht bestraft werden! Gewalt gegen Andersdenkende, besonders, wenn sie national sind, gilt in der BRD immer als Zivilcourage.

Gewöhnlich bleibt solcher politischer Druck nicht ohne Wirkung. Denda wurde jetzt vom Landgericht Stralsund frei gesprochen, nicht wegen erwiesener Unschuld, sondern weil es wegen unterschiedlicher Zeugenaussagen nicht mehr möglich sei, zweifelsfrei auszuschließen, daß er vielleicht in Notwehr gehandelt habe.

Das war sehr großzügig. Beim Plädieren auf Notwehr legt die Justiz ansonsten sehr strenge Maßstäbe an, weil man Selbstjustiz und Faustrecht verhindern will. Gefordert wird in aller Regel ein glasklarer Nachweis der Notwehrlage. Hier reicht aber plötzlich die vage Möglichkeit einer solchen aus, die sich zudem noch aus den Aussagen zweier linker Gesinnungskumpel Dendas herleitete.

Wie das bei umgekehrter politischer Konstellation gelaufen wäre, wissen wir aus Erfahrung. Ein linker Geschädigter, ein rechter Angeklagter und zwei nationale Zeugen, die behaupten, eine Notwehrlage wahrgenommen zu haben – das gibt eine Verurteilung plus zwei Anklagen wegen uneidlicher Falschaussage.

Es wäre wirklich ein drittes Justizwunder gewesen, wenn so auch bei einem SPD-Angeklagten und dessen Genossen vorgegangen worden wäre.

Ach ja. Das Verfahren gegen Denda wegen der Blockade, die einen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz darstellte, wurde natürlich eingestellt. Mangelndes öffentliches Interesse.

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