Fällt Caffier das NPD-Verbotsverfahren auf die Füsse?

Am vergangenen Donnerstag erhielten, vermutlich in den frühen Morgenstunden, zwei Aktivisten des Dachverbandes „Deutschland wehrt sich“ unerwarteten Besuch. Nicht der Zeitungsausträger oder der Milchmann standen vor den Wohnungstüren, sondern Beamte, die offenbar im Auftrag der Schweriner Staatsanwaltschaft  jeweils eine Hausdurchsuchung vollziehen sollten.

Den Beschuldigten wird vorgeworfen, es bestünde der Verdacht der „Verabredung zu einem Verbrechen, nämlichen einer schweren Brandstiftung“. Beschlagnahmt wurden Computer, Handys und andere Datenträger.  

Die „Schweriner Volkszeitung“ verstieg sich gar zur Annahme, „sollte sich der Verdacht gegen beide Beschuldigte bestätigen, könne dies auch Auswirkungen auf das laufende NPD-Verbotsverfahren vor dem Verfassungsgericht in Karlsruhe haben“. Denn der Verfassungsschutz des Landes, so ist zu erfahren, beobachte seit Monaten die engen Verbindungen zwischen der NPD und „Mvgida“, „MV.Patrioten“ und anderen von Medien und politischer Klasse als „fremdenfeindlich“ bezeichneten Gruppen.

Die NPD unterstützt bekanntlich seit jeher alle Veranstaltungen mit der Zielrichtung, ein deutliches Zeichen gegen Asylbetrug und Islamisierung sowie für das Recht auf Identität und Heimat zu setzen.

Den Unmut von politischen „Verantwortungsträgern“ und Überfremdungsfanatikern haben sich beide Aktivisten wohl vor allem zugezogen, nachdem Bilder aus der Gemeinschaftsunterkunft für Asylanten und Flüchtlinge in Schwerin-Stern Buchholz das Licht der Öffentlichkeit erblickten,  die so gar nicht in das gezeichnete Betroffenheitsbild der Fremdsüchtigen passt.

Es ist eher auszuschließen, dass jene Gruppen zuerst Bilder von den unhaltbaren Zuständen in der Asylantenunterkunft veröffentlichen und im Anschluss einen Anschlag auf diese Einrichtung planen sollen.

Ein „zweites Lichtenhagen“ auslösen zu wollen, so lautet der Vorwurf. Dabei lassen sowohl die Verantwortlichen in der Justiz, als auch in den Medien wissentlich außer Acht, dass es überhaupt zur Eskalation in Rostock-Lichtenhagen kam, weil die politische Klasse seinerzeit bewusst oder unbewusst auf ganzer Linie versagte.

Dem Vernehmen nach soll ein Zeuge aus dem Umfeld der Beschuldigten die Behörden auf die Spur gebracht haben. Ob es diesen Zeugen tatsächlich gibt und dieser dann zudem glaubwürdig ist, scheint mehr als fragwürdig zu sein. Nicht ausgeschlossen werden kann, dass erneut die Justiz gegen missliebige Deutsche in Stellung gebracht wurde, um deren Ruf zu beschädigen. Auch wenn die Staatsanwaltschaft am Ende öffentlich eingestehen muss, dass die Vorwürfe haltlos, bzw. im Juristendeutsch „nicht bewiesen werden konnten“, bleibt immer etwas von der Geschichte an den Beschuldigten hängen.

„Der Rechtsstaat werde gegen rechte Gewalt hart durchgreifen“, tönt MV-Innenminister Lorenz Caffier (CDU). Die Vergangenheit lehrt uns aber auch, dass nicht selten staatliche Stellen notfalls entsprechende Situationen schaffen.

Caffier sieht sich, so die „Ostsee Zeitung“, im NPD-Verbotsverfahren bestätigt. Er war es schließlich auch, der die CDU-Landesinnenminister erst einmal auf Verbotslinie bringen musste. Allerdings ist das Hauptverfahren immer noch nicht eröffnet.

Statt dessen wird es immer denkbarer, dass Caffier auch beim gewünschten NPD-Verbotsverfahren scheitern wird. Gescheiterte Vorhaben pflastern sozusagen die „politische Karriere“ des CDU-Mannes. Ob die misslungene Polizeireform oder die desolate Kreisgebietsreform, alle wesentlichen Vorhaben des Innenministers müssen die Mecklenburger und Pommern ausbaden.

Und auch die Beweise aus Mecklenburg-Vorpommern, mit denen die angebliche aggressiv-kämpferische Haltung der NPD gegenüber der bestehenden Ordnung belegt werden soll, zeigen deutlich auf, von welchen Dilettanten unsere Heimat regiert wird.

Daher wird es immer wahrscheinlicher, dass das angestrebte NPD-Verbotsverfahren Caffier auf die Füsse fällt. Im bevorstehenden Landtagswahlkampfjahr wird diese Nachricht der NPD einen zusätzlichen Schub verleihen!         

Stefan Köster

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