Kinderehen und Frauenverachtung – was „Flüchtlinge“ so mitbringen

Im vergangenen Mai hatte das Oberlandesgericht Bamberg über die Wirksamkeit einer Ehe zwischen einer 14-jährigen Syrerin und ihrem volljährigen Cousin zu entscheiden. (Quelle: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 4. August 2016) Das ist nicht nur Inzucht, sondern nach deutschem Recht auch verboten. Unsere Gesetze erlauben eine Eheschließung grundsätzlich erst mit 18 und in Ausnahmefällen mit 16 Jahren.

Das Oberlandesgericht gab aber dem sunnitisch-syrischen Familienrecht den Vorzug und erkannte die Ehe als rechtswirksam an. Möglich ist nach diesem fremdartigen, unsere Vorstellungen von Moral und Anstand grob verletzenden Rechtssystem sogar die Verheiratung einer 13-Jährigen.

Die Bedingungen, unter denen dies ins Werk gesetzt werden kann, sind zutiefst frauenfeindlich. Es sind nur die Mädchen, die so jung in eine Ehe gezwungen werden dürfen. Bei Jungs ist das erst ab 15 zulässig. Und erforderlich sind lediglich die Zustimmungserklärungen des Vaters und des Großvaters des Mädchens. Was dessen Mutter und Großmutter wollen, spielt keine Rolle.

Eine auch nach syrisch-sunnitischem Familienrecht unzulässige Ehe kann dennoch nachträglich legitimiert werden, und zwar durch den Beischlaf. Eine Vergewaltigung geht auch.

Das ist keine Integration. Das ist Kapitulation vor abscheulichen fremden Bräuchen, die in Deutschland nichts zu suchen haben.

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