Eine Klatsche für Andrea Röpke

Das war eine Klatsche für die selbsternannte „Nazi“-Jägerin Andrea Röpke. Sie war zwar nicht anwesend, sie war auch nicht geladen, und sie hielt auch keine ihrer üblichen Reden „gegen rechts“, – aber eigentlich ging es letzten Endes um sie, und letzten Endes bekam nicht nur der Landrat und die Leiterin der Kreisvolkshochschule Ludwigslust-Parchim, sondern auch Frau Röpke vom Verwaltungsgericht Schwerin für diese Sache die „rote Karte“. 

Und das kam so:

Die Volkshochschule des Landkreises veranstaltete am 18.09.2013 im Kreistagssaal im Rahmen ihres Semesterprogramms eine Lesung von Frau Röpke zur Vorstellung eines ihrer zahlreichen Bücher über die bösen Machenschaften der noch böseren deutschen „Nazis“. Der Eintritt war frei, und jedermann war willkommen.

Dieser uneingeschränkten Einladung folgte auch Andreas Theißen, der nicht nur ein unbescholtener Bürger, sondern auch Mitglied der NPD und Fraktionsvorsitzender der NPD-Fraktion im Kreistag Ludwigslust-Parchim war und ist. Interessiert wollte er sich den angekündigten „Überblick zu den jüngsten Verbrechen und zur gesamten Geschichte des rechten Terrors in der Bundesrepublik“ der „renommierten Autorin“ anhören  – so der Text der Einladung. 

Doch kaum hatte er sich nur ganz friedlich in den Saal gesetzt und in die Teilnehmerliste eingetragen, war es mit dem Frieden vorbei. Frau Röpke erfuhr von seiner Anwesenheit. Man sollte meinen, dass die „renommierte Autorin“ die Souveränität besitzen würde, ihre Lesung dennoch – oder gerade deshalb – zu halten.

Doch weit gefehlt. Der Veranstaltungsbeginn verzögerte sich. Frau Röpke betrat den Saal nicht. Stattdessen baute sich die Leiterin der Volkshochschule vor Andreas Theißen auf: „Verlassen Sie den Saal, Sie sind hier nicht erwünscht!“ – „Dies ist eine öffentliche Veranstaltung“, antwortete Andreas Theißen. – „Die Veranstaltung ist ab jetzt nicht öffentlich!“ – „So einfach geht das nicht“, antwortete Andreas Theißen.-  „Am Eingang des Saales hängt ein Zettel mit dem Text „Der Veranstalter behält sich vor, gegenüber Personen, welche rechtsextremistischen Gruppen angehören und durch rassistische Aussagen auffallen, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen“, hieß es. –  „Ich will einfach nur zuhören und wenn es erlaubt ist Fragen stellen“, antwortete Andreas Theißen. Darauf kam keine Antwort. Stattdessen kam die Polizei und drohte Gewalt an. Da entfernte sich Andreas Theißen. 

Dieses gegen ihn verhängte Hausverbot wurde am 22.06.2016 vor dem Verwaltungsgericht Schwerin verhandelt. Andreas Theißen hatte den Landrat Ludwigslust-Parchim verklagt. Die Leiterin der Volkshochschule empörte sich: „Man weiß schließlich, was diese Leute sagen – ganz schlimm ist das“. Doch die Richter belehrten sie und den Bevollmächtigten des Landrates: Die Veranstaltung war öffentlich. Sie konnte nicht nachträglich in eine nicht-öffentliche umgewandelt werden. Die bloße Anwesenheit von Andreas Theißen stellte keine gröbliche Störung der Lesung dar. „Es wird festgestellt, dass das gegen den Kläger gerichtete Hausverbot der Leiterin der Kreisvolkshochschule Ludwigslust-Parchim am 18.September 2013 um 18.20 Uhr rechtswidrig war. Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte“ heißt es denn auch im Urteil des Verwaltungsgerichts Schwerin vom 22.06.2016, Aktenzeichen 7 A 1998/13“. 

Der Landrat muss jetzt über 1300,- € bezahlen. Sein „Kampf gegen rechts“  vom 18.09.2013 war ein Rohrkrepierer. Hoffentlich lernt er daraus und lässt die „renommierte“ Nazijägerin Röpke nicht mehr so schnell einladen. Ob er sie an den Kosten von über 1300,- € beteiligt?

Nachdem Andreas Theißen von dem Urteil erfuhr, kommentierte er dies am Rande einer Wahlkampfveranstaltung in Ludwigslust mit folgenden Worten:

„Für sein Recht zu streiten lohnt sich immer. Dieser kleine aber langjährige Prozess ist ein Baustein um die Rechte von Oppositionellen in dieser Bundesrepublik zu stärken.

Darüber hinaus müssen wir überall gegen die politische Verfolgung und Verunglimpfung vorgehen. Mein Dank gilt besonders meiner Rechtsanwältin Frau Gisa Pahl die sich mit Ihrem Sachverstand und ihrer Erfahrung seit Jahrzehnten in vielen Prozessen gegen die Hetzjagd auf volkstreue Politiker und deren Familien einsetzt.“

Print Friendly, PDF & Email
Teile diesen Artikel
Zurück