Die schändliche Jagd auf den 95-jährigen früheren SS-Sanitäter

Im Prozess gegen Hubert Z. überschlagen sich Staatsanwaltschaft und Nebenklage vor Verfolgungseifer. Es ist ihnen nicht genug, einen hilflosen Greis vor Gericht gezerrt zu haben.

Jetzt werfen sie sogar dem Vorsitzenden Richter Parteilichkeit und Verzögerung des Verfahrens vor und überziehen ihn und auch einige Beisitzer mit Ablehnungsanträgen.

Dabei hat die BRD-Justiz schon seit langem jeden Strafanspruch gegen Menschen verwirkt, die dem Dritten Reich gedient hatten. Denn ohne Wendehälse aus dem NS-Staat wäre die BRD gar nicht denkbar.

Der Verfassungsschutz bediente sich in seiner Aufbauphase gerne der „Fachkräfte“ aus der Gestapo. Der BND bevorzugte Personal des Sicherheitsdienstes der SS. Leute aus den SS-Einsatzgruppen kamen in großer Zahl beim Bundeskriminalamt unter. In der Sicherungsgruppe Bonn beschützten sie Politiker, ähnlich wie es Stasi-Männer später für Merkel taten. Ein Großteil der BRD-Journaille verdiente sich die ersten Karrieresporen unter einem gewissen Herrn Dr. Goebbels. Und der Anteil der Richter mit NS-Vergangenheit betrug beim BRD-Start 80%. Sie saßen auch im Bundesverfassungsgericht.

Dazu passt die Jagd auf ein kleines Licht wie Hubert Z. überhaupt nicht, schon gar nicht angesichts seines hohen Alters. Typisch scheinheilige BRD-Heuchelei.

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