Werden demnächst greise NS-Briefträger vor Gericht gezerrt?

In einem von den gleich geschalteten BRD-Medien einhellig als „historisch“ und „wegweisend“ bejubelten Urteil bestätigte der Bundesgerichtshof eine gegen einen 95-jährigen SS-Wachmann verhängte Haftstrafe. Im Ernst wird jetzt geprüft, ob der Greis gesund genug ist, um 4 Jahre Haft durchstehen zu können.

An Mordtaten hatte er nicht teilgenommen. Sein Dienst beschränkte sich darauf, das Gepäck der KL-Häftlinge zu zählen und weiterzuleiten.

Das reicht laut BGH aber, um ihn zum Teil der Tötungsmaschinerie zu erklären. Wie weit will man das noch treiben? Ohne die Kantinenköche, die sein Essen zubereiteten, hätte er seinen Beitrag zum Funktionieren des Lagers nicht leisten können. Ebenfalls nicht ohne die Schneider, die seine Uniform herstellten. Soll der Briefträger, der ihm die Post brachte, auch noch angeklagt werden?

Zweifellos kann man sich so Lob aus dem Ausland verdienen und bei den richtigen Leuten Eindruck schinden. Was wohl der Zweck der Übung sein dürfte.

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