Ohne Pass Deutschland zu betreten, ist strafbar – wird aber nicht verfolgt, sondern belohnt!

Wir wissen nicht, ob der tunesische Ausweisvergesser wirklich für das Attentat in Berlin verantwortlich ist. Zwar soll DNA gefunden worden sein. Die wird aber immer entdeckt, wenn es in den Kram passt.

Was wir aber wissen ist, dass er Deutschland ohne gültige Ausweispapiere betreten hat. Das ist nach dem Aufenthaltsgesetz strafbar und kann mit Gefängnis bis zu einem Jahr geahndet werden.

Wer das für Fake-News hält, werfe einen Blick ins Gesetz:

  1. § 3 bestimmt, dass Ausländer nur einreisen dürfen, wenn sie einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz besitzen. Davon kann nur ausnahmsweise, in begründeten Einzelfällen, abgesehen werden.
  2. nach § 14 ist die Einreise unerlaubt, wenn der Ausländer einen solchen Pass oder Passersatz nicht dabeihat.
  3. reist der Ausländer entgegen § 14 trotzdem ein, ist das nach § 95 strafbar.

Aber werden die vielen Tausend Asylanten, die hier ohne Papiere auftauchen, bestraft? In aller Regel nicht, obwohl es sonnenklar ist, dass es sich um Betrüger handelt, die ihre Ausweisdokumente wegwerfen, um ihre Herkunft zu verschleiern. So machte es auch der tunesische Terrorverdächtige.

Wie die anderen Gauner wurde er dafür, dass er das Gesetz brach, auch noch belohnt. Denn das Fehlen von Identifikationspapieren gilt als Abschiebehindernis. Die Herkunftsländer nutzen die Möglichkeit zu behaupten, sie würden den Betreffenden nicht kennen, weil sie froh sind, Kriminelle loszuwerden. Die Lügner dürfen bleiben, auch wenn sie als Gefährder bekannt sind und Terroranschläge planen. Der BRD-Staat traut sich nicht, gegen Ausländer das deutsche Recht durchzusetzen. Sein Mut reicht gerade für die Verfolgung von 95-jährigen SS-Greisen.

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