Vorzugsbehandlung für die mörderischen Ausländer von Chemnitz – nur wegen Totschlags verfolgt, nicht wegen Mordes.

Die Medien konnten diesmal nicht verheimlichen, daß ein Syrer und ein Iraker einen Deutschen ermordeten. Die beiden Täter wurden zwar verhaftet, aber nur wegen Totschlags dem Haftrichter vorgeführt.

Warum nicht wegen Mordes?

Totschlag ist natürlich viel angenehmer für die mörderischen Ausländer.

In § 212 des Strafgesetzbuches heißt es: „Wer einen Menschen tötet, ohne Mörder zu sein, wird als Totschläger mit Freiheitsstrafe nicht unter 5 Jahren bestraft“. Nur in besonders schweren Fällen ist lebenslänglich möglich.

Bei Mord hingegen ist lebenslänglich zwingend.

In § 211 heißt es kurz und knapp: „ Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft“.

Was ist der Unterschied zwischen Mord und Totschlag?

Bei Mord kommen besonders verabscheuungswürdige Motive hinzu sowie eine besonders üble Vorgehensweise.

Mörder ist, wer grausam oder heimtückisch oder mit gemeingefährlichen Mitteln tötet.
Und zwar aus niedrigen Beweggründen.

War die Ermordung des Deutschen nicht grausam und heimtückisch? Waren die Beweggründe nicht niedrig?

Warum wird das von Vornherein ausgeschlossen?

Tötet ein Deutscher einen Ausländer, ist das immer Mord, weil Rassismus, also niedriger Beweggrund.

Töten Ausländer einen Deutschen, ist das immer höchstens Totschlag, gerne auch nur fahrlässige Tötung oder gar Körperverletzung mit Todesfolge.

Damit die Strafen schön niedrig bleiben.

Quelle: RA Michael Andrejewski – facebook.com/rechtsanwalt.michael.andrejewski

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