Wie man sehr schnell in der Psychiatrie landen kann, wenn man – wie jüngst eine Heidelberger Anwältin – zum Widerstand gegen den Corona-Polizeistaat aufruft. Oder sonst irgendwie auffällig wird.

Eine Heidelberger Rechtsanwältin machte kurzzeitig mit der Psychiatrie Bekanntschaft, weil sie öffentlich ihre mangelnde Begeisterung für das Corona-Regime kundtat.

Da stellt sich die Frage: Wie ist die Zwangsunterbringung in die Psychiatrie eigentlich geregelt? Wie läuft das rechtlich?

In allen Bundesländern gibt es dazu Gesetze. Je nach Region firmieren sie unter den Bezeichnungen „Unterbringungsgesetz, Freiheitsentziehungsgesetz oder Psychisch-Krankengesetz.“

Gemäß des Psychisch-Krankengesetzes Mecklenburg-Vorpommern zum Beispiel kann man folgendermaßen in der Gummizelle landen:

Der Sozialpsychiatrische Dienst wird darauf aufmerksam gemacht, dass sich jemand merkwürdig verhält, in einer Weise, dass er sich oder andere gefährden könnte.

Hält der Dienst die Meldung für stichhaltig, bekommt der Betreffende Post. Er wird aufgefordert, sich bei einem Arzt seiner Wahl für eine Untersuchung anzumelden.

Kommt er dieser Aufforderung nicht nach, hat der Sozialpsychiatrische Dienst das Recht, die Wohnung des Bürgers auch gegen seinen Willen zu betreten, wo er dann von einem Arzt zwangsbegutachtet wird.

Je nach dem Ergebnis der ärztlichen Einschätzung geschieht dann Folgendes:

1. Möglichkeit:

Der Landrat oder der Oberbürgermeister der kreisfreien Stadt stellt beim zuständigen Gericht den Antrag, den Betreffenden zwangsweise in der Psychiatrie unterzubringen. Dem Antrag müssen eine Begründung und ein medizinisches Gutachten beigefügt sein.

Es gibt eine Anhörung, an der auf Seiten des Unterzubringenden auch ein Verfahrenspfleger teilnimmt oder ein Rechtsanwalt .

2. Möglichkeit:

Wenn „Gefahr im Verzuge ist“, dürfen der Landrat oder der Oberbürgermeister die Zwangsunterbringung auch direkt anordnen – ohne gerichtliches Verfahren.

So scheint es bei der Anwältin gelaufen sein.

Zweifellos gibt es gefährliche psychisch Kranke, bei denen solche Maßnahmen angebracht sind.

Allerdings laden diese Vorschriften zum Missbrauch geradezu ein. Es häufen sich die Fälle, in denen Menschen mit unerwünschten politischen Ansichten in der Psychiatrie landen, gerne als „Querulanten“. Hier lernt die BRD offenbar von der DDR.

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