Legt Kränze nieder am Volkstrauertag – pfeift auf das Geschwätz der Kreisverwaltung Vorpommern-Greifswald!

Auf seiner Netzseite hat der Landkreis Vorpommern-Greifswald einen Text veröffentlicht, den man bestenfalls als grob irreführend bezeichnen kann.

Es wird der Eindruck erweckt, dass am Volkstrauertag Aktionen mit nationaler Ausrichtung, die nicht in die staatlich vorgegebene, den Alliierten ergebene „Gedenkkultur“ passen, strafbar seien.

Hinter einem Schwall von Phrasen – „Widmungszweck der stillen Einkehr“, „ungestörtes Gedenken“ und so weiter – wird die rechtliche Wahrheit verborgen.

Und die lautet: Zwar sind gemäß § 5 des Feiertagsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern Versammlungen am Volkstrauertag verboten.

Aber natürlich dürfen jeweils zwei Leute an öffentlichen Gedenkorten Kränze niederlegen. Zwei Leute sind keine Versammlung. Für eine solche sind mindestens drei Teilnehmer erforderlich.

Auf den Kranzschleifen dürfen auch durchaus nationale Inschriften stehen wie zum Beispiel „Volksmord unvergessen“. Diese Aussage fand sich auf Kranzschleifen, die vor Wochen auf dem Alten Friedhof in Anklam niedergelegt wurden. Der Staatsschutz ermittelte – was für sich betrachtet schon lächerlich genug war – und gelangte zu dem Ergebnis, dass keine Strafbarkeit vorlag.

„Den Opfern des alliierten Bombenterrors“ ist ebenfalls nicht rechtswidrig. Sogar „Bombenholocaust“ wurde als Begriff bisher nicht verboten.

„Der Kreis appelliert an die Bürgerinnen und Bürger, an diesem besonderen Tag Besonnenheit walten zu lassen, damit der Volkstrauertag mit seiner stillen Trauer und innerer Einkehr nicht als Forum für Darstellung politischer Überzeugungen zweckentfremdet und missbraucht wird“, schwadronieren die Autoren der Verlautbarung. Als ob sie nicht selbst den Volkstrauertag für ihre politischen Interessen benutzen wollten!

Und natürlich drohen sie mit Polizei und Ordnungsbehörden und dem Gummiparagraphen „Volksverhetzung“.

Damit kommen sie aber nicht durch, wenn Folgendes beachtet wird:

Nur zwei Leute, die das Gebinde niederlegen.

Keine gleichartige Kleidung, die auch nicht militärisch wirken sollte.

Zuschauer sollten nicht zu nah beieinander stehen, damit sie nicht zur Versammlung erklärt werden können.

Deshalb: Lasst euch vom Landkreis nicht vorschreiben, wie ihr der deutschen Kriegs-und Vertreibungsopfer gedenkt. Nicht zu Hause bleiben! Überlasst den Volkstrauertag nicht der Geschichtspolizei des Systems.

Print Friendly, PDF & Email
Teile diesen Artikel
Zurück