Opfer von Schwulenhass nur auf Seite 6. Warum? Kein rechter Täter!

Im Oktober 2020 wurde in Dresden ein schwules Paar mit einem Messer angegriffen. Es gab ein Todesopfer und einen Schwerverletzten. Der Täter gab an, aus Hass auf Schwule gehandelt zu haben.

Nun stellen wir uns einmal vor, man hätte ihn irgendwie mit der „rechten Szene“ in Verbindung bringen können. ZDF-Spezial, ARD-Brennpunkt, Sonderdebatte im Bundestag, Merkel-Entschuldigung, Regenbogenfahnen am Reichstag, Ströme von Geld gegen Rechts, neue Gesetze gegen Rechts.

In jeder Zeitung Seite 1.

Aber leider war der Angreifer beim besten Willen nicht als „Rechter“ zu verkaufen. Bei ihm handelt es sich um einen „Geflüchteten“ aus Syrien. So lautet die Sprachregelung. Dieser Abdullah Al H. (voller Name verschwiegen – bei einem deutschen Angeklagten liefe das natürlich anders) bekennt sich ganz offen zum Islam und begründet die Tat als natürliche Konsequenz seines Glaubens.

Das darf natürlich nicht sein. Nach der herrschenden Ideologie sind sowohl Moslems als auch Schwule immer lieb und immer Opfer. Deshalb wird der Vorgang weit hinten in den Zeitungen und Nachrichtensendungen versteckt.

Selbstverständlich ist Milde geboten. Da der Glaubenskrieger zur Tatzeit noch Heranwachsender war, gilt Jugendstrafrecht. Höchststrafe 10 Jahre.

Der Vorsitzende Richter zeigt auch sehr viel Verständnis. Zitat aus der Bild-Zeitung vom 13.4.2021 (Seite 6):

„Der Vorsitzende Richter Hans Schlüter-Staats (59) glaubt an eine „Resozialisierung“: Er verdonnerte die Medien zu einer Anonymisierung des Angeklagten – damit keine „Prangerwirkung“ entstehe, die eine „Resozialisierung erheblich erschweren würde“.

Die Schwulenszene war immer für Masseneinwanderung, weil Deutschland dadurch bunter würde. Jetzt bekommen die Herrschaften die Quittung.

Print Friendly, PDF & Email
Teile diesen Artikel
Zurück