Warum hat die Polizei bei der 1.Mai-Demo der NPD die linksextremen Blockierer nicht von der Straße geräumt?

Um das zu begründen gibt es zwei juristische Tricks.

Nummer 1: Man behauptet einfach, eine Straßenblockade sei keine grobe Störung.

In § 21 des Versammlungsgesetzes heißt es nämlich:

„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Den Medien zufolge sollen es 1000 Linke gewesen sein, die den Demonstrationszug der NPD blockierten. Zweifellos stellt das eine Störung dar. Aber auch eine grobe? Man kann sich dumm stellen und das verneinen. Sollten allerdings Rechte einen Fridays for Future-Marsch behindern, sieht das ganz anders aus!

Nummer 2: Man wägt ab im Rahmen der „Verhältnismäßigkeit“

Der Abwägungsprozess geht so: Auf der einen Seite die rechtmäßige NPD-Demonstration. Vorschriftsmäßig angemeldet, auf Koordinierungstreffen durchgesprochen, ordnungsgemäß durchgeführt. Auf der anderen Seite der Rechtsbruch. Eine nicht angemeldete, auch nicht spontane, sondern vorbereitete und geplante Straßenblockade.

Die Polizei wägt Rechtmäßigkeit gegen Rechtsbruch ab und gibt dem Rechtsbruch den Vorzug. Das nennt sich dann Rechtsstaat.

Wieso gehen wir eigentlich noch zu Koordinationstreffen und sprechen Routen ab, wenn Blockaden absehbar sind und die Polizei ohnehin vorhat, diese zu tolerieren? Es wäre interessant zu wissen, wie weit die Kumpanei zwischen Polizeiführung und linksextremen Gegendemonstranten wirklich geht.

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