Staatsanwalt aus dem Dienst entlassen – wegen „migrantenfeindlicher“ Äußerungen!

Auf dem Weg zu einer absolut linientreuen Justiz haben die herrschenden Parteien einen weiteren Sieg errungen.

Dem Staatsanwalt Thomas Seitz, der auch für die AfD im Bundestag sitzt, wurden „migrantenfeindliche“ und „islamophobe“ Äußerungen vorgeworfen.

Deshalb hat jetzt das Dienstgericht für Richter beim Oberlandesgericht Stuttgart ein früheres Urteil in erster Instanz bestätigt, wonach Seitz aus dem Amt zu entfernen sei.

Er habe gegen beamtenrechtliche Kernpflichten verstoßen, insbesondere gegen die Pflicht zur Verfassungstreue.

In der DDR hieß das Linientreue.

Um kritische Geister aus der Justiz fern zu halten, geht das Regime aber noch weiter.

In Mecklenburg-Vorpommern werden Daten von Bewerbern um Richterstellen vorab dem Verfassungsschutz weitergeleitet, damit die Vergangenheit der Juristen durchschnüffelt werden kann.

In Sachsen überprüft man sogar die Bewerber um Referendariate auf ihre politische Gesinnung hin. Mit dem Ergebnis, daß Andersdenkendende nicht einmal mehr Rechtsanwälte werden können, weil dafür die Referendarsausbildung eine zwingende Voraussetzung darstellt.

So wird sichergestellt, daß Angeklagte mit unerwünschten politischen Einstellungen auf Verteidiger angewiesen sind, die den Staatsanwaltschaften näher stehen als ihren eigenen Mandanten.

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