Bürgerschaft Rostock: Initiativen für die Juli-Sitzung

Eine Stiftung zur Förderung vorschulischer Bewegungsangebote und die Auflösung der mit Asylsachen befaßten „Härtefallkommission“ – in der kommenden Bürgerschaftssitzung, die am 8. Juli stattfindet, werden sich Verwaltung und Plenum erneut mit Initiativen der NPD auseinanderzusetzen haben.

Prüfauftrag: Stiftung zur Förderung vorschulischer Bewegungsangebote

Ob nun Übergewicht und Einschränkungen in der Feinmotorik oder leichte Ablenkbarkeit und mangelnde Ausdauer: Auch in Rostock fördern die Einschulungs-Untersuchungen durchaus beunruhigende Resultate zutage (wir berichteten bereits ausführlich hier).

Die NPD fordert den OB deshalb auf, gemeinsam mit der Hanseatischen Bürgerstiftung zu prüfen, ob und inwieweit unter deren Dach die Gründung einer Stiftung realisierbar ist. Ihr Zweck soll nach Vorstellung der NPD in der Förderung vorschulischer Bewegungsangebote in den Rostocker Kindertagesstätten bestehen. Und weil es in HRO keine einzige kommunale Kita mehr gibt, müssen in eventuelle Gespräche natürlich auch die Träger mit einbezogen werden.

Den Antrag im vollständigen Wortlaut finden Sie hier.

Aufhebung der Härtefallkommissions-Landesverordnung M-V

Obgleich ausreisepflichtig, erhalten Ausländer in der BRD, so auch in M/V, vielfach ein Bleiberecht. An den entsprechenden Vorgängen sind oftmals die so genannten Härtefall-Kommissionen beteiligt. Entsprechenden Spielraum bekommen diese durch einen Paragraphen, der in das Aufenthaltsgesetz hineingeschmuggelt worden ist. Die Landesregierungen werden dadurch ermächtigt, durch Rechtsverordnung eine „Härtefall-Kommission“ einzurichten – wobei aus dem Aufenthaltsgesetz allerdings keine Pflicht erwächst, eine entsprechende Verfügung zu erlassen.

In den Kommissionen sitzen neben Sozial- und Innenministerium auch Flüchtlings-Organisationen sowie Kreise und kreisfreie Städte. Sie können zu dem Ergebnis gelangen, daß das Aufenthaltsgesetz für eine bestimmte Person zu ignorieren sei. Dabei wird vielfach gegen rechtliche Regelungen verstoßen. Denn sehr häufig stammen die Betreffenden aus einem sicheren Herkunftsstaat; oder sie sind über einen anderen Staat (z. B. Polen, Italien, Griechenland oder Frankreich) eingereist, wohin sie laut dem Dublin-III-Abkommen zurücküberstellt werden müßten.

Um einem an sich ausreisepflichtigen Ausländer ein Aufenthaltsrecht zuzuschanzen, müssen lediglich „übergeordnete Gesichtspunkte“ und „unerträgliche Härten“ behauptet werden. Schließlich wird ein herzzereißendes Ersuchen an das Innenministerium gerichtet. Mit den „Härtefall-Kommissionen“ ist fraglos eine Praxis verbunden, durch die politische Interessen den Vorrang gegenüber der Rechtsordnung erhalten. Deshalb soll die Bürgerschaft dem OB den Auftrag erteilen, sich gegenüber der Landesregierung mit Nachdruck für eine Aufhebung der Härtefall-Kommissions-Landesverordnung vom 25. Februar 2006 einzusetzen. Dann entfiele auch die so genannte Härtefallkommission.

Den Antrag im vollständigen Wortlaut finden Sie hier.

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