Albanische Diebesbande verursacht 85.000,- Euro Schaden

In der Region um Friedland hat eine albanische Diebesbande die Bürger in Angst und Schrecken versetzt. Erst eine spektakuläre Verfolgungsjagd durch die Polizei stoppte die Balkanräuber. Auf das Konto der 19, 21 und 28 Jahre alten albanischen Asylanten gehen unzählige Straftaten. Die NPD kündigte bereits vor Wochen an, die Ereignisse näher zu beleuchten. Nun legte die Schweriner Landesregierung nähere Informationen offen. Allein das erbeutete Diebesgut beläuft sich auf rund 65.000,- Euro. Der Sachschaden beträgt ca. 20.000,- Euro. Obendrein läuft ein Asylverfahren für die Beschuldigten.

Hohe kriminelle Energie und drei Asylanträge

Wie der NPD-Landtagsabgeordnete Tino Müller in der Beantwortung auf seine Kleine Anfrage zu dem albanischen Raubzug erfuhr, hatten die Tatverdächtigen einiges auf dem Kerbholz. So stehen die Beschuldigten Langfinger im Verdacht insgesamt 28 Einbruchdiebstähle in Einfamilienhäuser und Wohnungen, vier Einbrüche in Geschäften, Autodiebstahl, einen Diebstahl sowie zwei Unfälle mit Fahrerflucht in Tateinheit mit Gefährlichem Eingriff in den Straßenverkehr sowie Fahren ohne Fahrerlaubnis in unterschiedlicher Beteiligung begangen zu haben. Die Ermittlungen der Behörden dauern immer noch an. Auf die Frage nach den Vorstrafen wich das Schweriner Innenministerium hingegen aus. „Aus Gründen des Datenschutzes erfolgt keine Nennung von Einzelheiten der Ermittlungen oder zu Verurteilungen“, hieß es lapidar aus den Amtsstuben.

Schlimm genug, dass ausländische Verbrechersyndikate offensichtlich in unserer Heimat wüten können wie sie wollen. Wenn sich aber herausstellt das diese Kriminellen zudem auch noch auf den Status eines politisch Verfolgten hoffen und Asyl beanspruchen, schlägt es dem Fass den Boden aus. So haben die drei Albaner nach Auskunft des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) Asylanträge gestellt, welche bisher noch nicht beschieden wurden. Welche Rolle die Strafverfahren auf den Aufenthaltsstatus der Tatverdächtigen hat bleibt abzuwarten. In Gesetzestexten und Verordnungen verklausuliert ließ sich eine konkrete Antwort zu einer möglichen schnellen Abschiebung im Falle der Albaner durch das Innenministerium nicht entlocken. Somit genießen die Balkanräuber für das erste weiter Bleiberecht und beziehen wo möglich weiterhin finanzielle Mittel aus dem Asylbewerberleistungsgesetz. Asylantrag stellen, Straftaten begehen und weiter Geld kassieren, dass deutsche Rechtssystem macht es möglich.

Print Friendly, PDF & Email
Teile diesen Artikel
Zurück