8. Mai 2023 – Trauermarsch in Demmin

Wir feiern nicht – wir vergessen nicht!

Dem Aufruf zum diesjährigen Ehrendienst am 8. Mai nach Demmin folgten, wie schon im vergangenen Jahr, ca. 200 Männer und Frauen.

Die Reden zu den Ereignissen rund um den 8. Mai 1945 in Demmin, zum 8. Mai 1945 in Deutschland insgesamt und zum jetzigen „Ukraine-Krieg“ wurden von dem NPD-Landesvorsitzenden Stefan Köster und Udo Pastörs gehalten.

Beide Redner hoben die Wichtigkeit unseres heutigen Kampfes für Frieden, Freiheit und Souveränität hervor und positionierten sich klar gegen eine amerikanische Besatzung und das Militärbündnis Nato.

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Demmin: 8. Mai 1945 – Wir feiern nicht!

200 Frauen und Männer folgten am gestrigen 8. Mai dem Aufruf zum Gedenkmarsch in Demmin.

Durch die Feierstunde an der Peene führte unser NPD-Landesvorsitzende Stefan Köster. Als Hauptredner konnten wir in diesem Jahr Sven Skoda (Die Rechte) gewinnen. Er ging auf die Ereignisse um den 8. Mai 1945 im Allgemeinen und in Demmin im Speziellen ein. Dabei schwor er die Anwesenden regelrecht auf den Kampf des Nationalen Widerstandes im Jahr 2022 ein.

Er schloss mit den Worten: „Alles für ein freies, nationales, souveränes und soziales Deutschland!“

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Wolgast: Eine Bananenflagge sorgt für einen Polizeieinsatz

Zum Missvergnügen der Obrigkeit demonstrierten am vergangenen Mittwoch in Wolgast wieder mindestens 1500 Leute gegen die aktuelle Corona-Politik.

Einer der Protestierer führte eine Deutschlandflagge mit aufgedruckter Banane mit sich. Das bringt ihm nun ein Ermittlungsverfahren wegen einer „Verunglimpfung des Staates und seiner Symbole“ ein.

Dafür kann es maximal drei Jahre Gefängnis geben. Unser Staat ist sehr empfindlich. Groß im Austeilen und eher schwach im Einstecken.

In dem entsprechenden Paragraphen – 90a Strafgesetzbuch – heißt es: Bestraft wird, wer eine öffentlich gezeigte Flagge der Bundesrepublik Deutschland ….. entfernt, zerstört, beschädigt, unbrauchbar oder unkenntlich macht oder beschimpfenden Unfug daran verübt.

Hier kommt wohl der „beschimpfende Unfug“ in Betracht, wobei man sich fragen muss, was an Bananen so schlimm sein soll. Die sind doch sehr gesund.

Vielleicht spielt es ja eine Rolle, dass Bananen in der DDR knapp waren. Dieser Mangel sorgte für noch mehr Unzufriedenheit, so dass der SED-Staat schließlich gestürzt wurde.

Wollte der Fahnenträger mit seinem Bananenbanner vielleicht zum Ausdruck bringen, dass er sich für die Bundesrepublik eine ähnliche Entwicklung wünschte? Immerhin werden dank der offiziell lange Zeit nicht vorhandenen und erst jetzt eingestandenen Inflation auch Bananen immer teurer.

Sollten zusätzlich auch noch Lieferengpässe auftreten, könnte die DDR Gesellschaft bekommen. Zwei deutsche Staaten, gescheitert an fehlenden Südfrüchten.

Kein Wunder, dass eine Bananenflagge die Obrigkeit verunsichert.

Ein Vorschlag: Keine deutsche Flagge mit aufgedruckter Banane mehr, sondern eine nur mit Bananen.

Das ist juristisch unbedenklich und flößt dem System wahren Schrecken ein.

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SPD-Innenministerin will Telegram abschalten!

Der neuen, von der SPD gestellten Innenministerin Nancy Faeser scheint das Amt nicht gut zu bekommen. Im Machtrausch kündigte sie jetzt an, gegebenenfalls Telegram sperren lassen zu wollen.

Auf Spiegel Online drohte sie: „Zu sagen, am Ende schalten wir den Dienst ab – das wäre für jeden Anbieter ein empfindliches Übel.“

So etwas kannte man bisher nur von klassischen Diktaturen.

Wegen einiger – angeblicher – Morddrohungen den ganzen Dienst abzuschalten, das wäre so, als ob man die Briefpost dicht machen würde, weil einige Kriminelle diese zum Versendung von Erpresserschreiben nutzen.

Dabei ist noch völlig unklar, ob diese Gewaltaufrufe nicht doch von staatlichen Provokateuren herrühren.

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Ganz klar in der Minderheit: Die jämmerliche linke „Menschenkette“ vor dem Anklamer Rathaus

Die Propaganda der herrschenden Parteien und Medien wird immer durchsichtiger und lächerlicher.

Zu der „Menschenkette“, die sich am Abend des 10. Januar 2022 vor dem Anklamer Rathaus formierte, sagte die linke Landtagsabgeordnete Jeannine Rösler (laut Nordkurier): „Sie freue sich wirklich, daß sich endlich auch die schweigende Mehrheit in dieser Debatte zeigt.“

Wir haben durchgezählt, weil wir die üblichen Zahlentricksereien schon erwartet haben. Röslers Mehrheit bestand um 18.00 Uhr exakt aus 45 Leuten.

Daraus machte der Nordkurier dann 70, wobei das immer noch weniger war als die geschätzten 400 Teilnehmer des Spaziergangs, die ihre Ablehnung der Corona-Maßnahmen zum Ausdruck brachten.

70 – eigentlich 45 – Leute sind die Mehrheit, 400 die Minderheit? Kein Wunder, daß die DDR untergegangen ist, wenn dort Rechenkünstlers von Röslers Format am Werk waren.

Die Polizei machte aus den 400 übrigens 350. Dazu muss man allerdings wissen, wie die Ordnungshüter zu ihren Einschätzungen gelangen. Sie zählen ein paar Leute und fertigen dann eine Hochrechnung an. Dabei kommt dann immer das heraus, das gerade in den Kram passt.

Der Nordkurier beließ es vorsichtshalber bei „mehreren 100“.

Wie auch immer, das herrschende System ist in der Minderheit. Auf der Straße wird das sichtbar und kann schlechter weg gelogen werden als in Fernsehsendungen und Umfragen.

Rätselhaft bleibt, was die linken Gegendemonstranten von SPD und Linker, Demokratieladen und Demokratiebahnhof eigentlich wollten.

Was sollen Plakate mit Aufschriften wie „Maske auf, Nazis raus“? Ist jetzt jeder ein Nazi, der die Corona-Politik kritisch sieht? Was ist daran rechtsradikal, wenn man die aus dieser folgenden Grundrechtsverletzungen für übertrieben hält?

Je obrigkeitshöriger, desto demokratischer. Das scheint das neue Staatsmotto zu sein.

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Pflegekräfte und Impfpflicht – wie ist die Rechtslage?

Am 10.Dezember 2021 – nach der Bundestagswahl! – beschlossen die herrschenden Parteien unter Bruch ihrer Wahlversprechen ein Gesetz, das eine Impfpflicht für Arbeitnehmer im Gesundheits- und Pflegesektor beinhaltet, falls diese nicht als Genesene gelten oder aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können.

Diese neue Bestimmung nennt sich § 20 a des Infektionsschutzgesetzes.

Sie besagt: Bis zum 15.3.2022 muss jeder Beschäftigte in der Gesundheits- oder Pflegewirtschaft seinem Arbeitgeber Folgendes vorlegen:

1) Einen Impfnachweis im Sinne des § 2 Nummer 3 der „ Covid 19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ in der jeweils gültigen Fassung.

oder 2) Einen Genesenennachweis im Sinne des § 2 Nummer 5 der „Covid 19-Schutzmaßnahmenverordnung“ in der jeweils gültigen Fassung.

oder 3) Ein ärztliches Zeugnis darüber, daß man aufgrund einer medizinischen Kontradiktion nicht gegen das Corona-Virus Sars-Cov-2 geimpft werden kann.

Die „Covid 19 – Schutzmaßnahmen-Ausnahmeverordnung“ ist eine Vorschrift für sich.
Sie bestimmt, was ein Geimpfter ist und was ein Genesener ist.

Ein Geimpfter im Sinne dieser Verordnung ist jemand, der keine Symptome hat und im Besitz eines auf ihn ausgestellten Impfnachweises ist.

Ein Genesener im Sinne dieser Verordnung ist jemand, der erkrankt war und aufgrund eines PCR-Tests als genesen gilt, wobei der Test mindestens 28 Tage her sein darf und höchstens 6 Monate.

Betroffen von diesen Gesetzen sind nicht nur Pflegekräfte, sondern auch alle Menschen, die in Krankenhäusern arbeiten, in Arzt- und Zahnarztpraxen, bei Rettungsdiensten sowie in allen sonstigen Heilberufen. Vermutlich sogar Heilpraktiker, was aus dem Gesetz aber nicht eindeutig hervorgeht.

Also im Klartext:

Der 15.März naht. Man arbeitet beispielsweise in einem Pflegeheim.
Was braucht man?

Einen schriftlichen Impfnachweis. Im Gesetz steht nicht, auf wie viele Impfungen sich dieser beziehen muss. Deshalb dürfte eine reichen. Ein Nachweis über eine Impfung ist schließlich auch ein Impfnachweis.

Oder einen schriftlichen bzw. digitalen Nachweis über einen PCR-Test, der mindestens 28 Tage her ist und höchstens 6 Monate und der den Betreffenden als genesen ausweist.

Oder ein ärztliches Schriftstück über die Unverträglichkeit einer Impfung.

Spannende Frage: Was geschieht mit denen, die keines dieser Dokumente vorlegen können?

In diesem Fall ist der Arbeitgeber, wie in jeder guten Diktatur, gezwungen, beim Gesundheitsamt Meldung zu machen.

Das Gesundheitsamt speichert diese Daten und kann so Listen von Nichtgeimpften anlegen.
Wie sich das mit dem Datenschutz verträgt, bleibt das Geheimnis der Machthaber.

Wenn der Arbeitgeber keine Meldung macht, drohen ihm hohe Bußgelder. Zahlt er die nicht, kann er ins Gefängnis kommen.

Das nennt sich Erzwingungshaft. So gesehen lügt der SPD-Gesundheitsminister Lauterbach, wenn er behauptet, es würde niemand ins Gefängnis geworfen werden. Oder er hat keine Ahnung.

Hat der Arbeitgeber dem Gesundheitsamt die Daten derer, die keinen der verlangten Nachweise vorlegen konnten, zukommen lassen, kann das Amt ab dem 16.3.2022 gegen die betreffenden Beschäftigten Tätigkeits- und Aufenthaltsverbote verhängen.

Man bekommt einen Brief, in dem steht: Sie dürfen sich nicht mehr in dem Pflegeheim aufhalten, in dem sie arbeiteten. Sie dürfen nicht mehr als Pflegekraft tätig sein.

Wer das nicht beachtet, wird mit Bußgeldern bedroht.

Zwar ist es möglich, Widerspruch gegen solche Anordnungen einzulegen. Die haben aber keine aufschiebende Wirkung. Die Anordnungen gelten trotz Widerspruchs sofort.

Damit können die betroffenen Arbeitnehmer ihre Arbeitsleistungen nicht mehr erbringen.

Folge: Der Arbeitgeber muss ihnen keinen Lohn mehr zahlen. Sie gelten dann als „freigestellt“. Das Arbeitsverhältnis besteht aber fort.

Aber: Dazu ist der Arbeitgeber nicht gezwungen. Falls er erfahrene, qualifizierte Arbeitskräfte halten will, darf er sie weiterhin bezahlen. Nur auf das Betriebsgelände lassen darf er sie nicht.

Ob er wegen der Nichtvorlage einer der verlangten Bescheinigungen auch kündigen darf, steht nicht im Gesetz und geht auch aus der Gesetzesbegründung nicht genau hervor.

Wahrscheinlich ja. Darauf zielt das Gesetz ja ab.

Was kann man jetzt tun, wenn man weder geimpft noch genesen ist?

1. Ärztlich untersuchen lassen. Vielleicht findet sich eine Unverträglichkeit mit dem Impfstoff. In Frage kommen Allergien gegen Bestandteile des Impfstoffs, aber auch psychische Erkrankungen.

2. Vor dem 15.März leider krank werden. Denn dann hat man keinen Anspruch mehr auf Arbeitsentgelt, sondern zunächst auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Die stellt keine Gegenleistung für die Tätigkeit am Arbeitsplatz dar, den man, da krank, ja gerade nicht aufsuchen kann. Es folgen 78 Wochen Krankengeld.

3. Bei Freistellung oder gar Kündigung hätte man eine Chance vor den Arbeitsgerichten, wenn man nachweisen könnte, daß der Arbeitgeber auch Arbeitsplätze anbieten könnte, für die keine Impfung erforderlich wäre. Oder entsprechende Arbeitsmöglichkeiten. Zum Beispiel Home Office. Das wäre das mildere Mittel verglichen mit Freistellung oder Kündigung.

4. Infizieren, krank werden und dann genesen. Riskant, aber eine Alternative zur Impfung.

5. Sich rechtzeitig beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden.

6. Sofort Arbeitslosengeld I beantragen, wenn die Lohnzahlung eingestellt wird. Dabei spielt es keine Rolle, daß das Arbeitsverhältnis bei Freistellung formal weiter besteht. Der Anspruch ist gegeben, wenn man die tatsächliche Tätigkeit nicht mehr ausübt. Dann ist man beschäftigungslos im Sinne des Gesetzes.

7. Falls das Arbeitsamt Schwierigkeiten macht, sofort vor dem Sozialgericht klagen. Gleichzeitig, für die Dauer des Verfahrens, Arbeitslosengeld II beantragen. Denn man ist dann erst einmal bedürftig.

8. Sich gegebenenfalls einen Job in einer anderen Branche besorgen, wie es jetzt viele in der Gastronomie Tätige machen. In manchen Arbeitsbereichen werden die Leute so mies behandelt, daß es besser ist zu gehen.

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Strafbefehl für Ex-Innenminister: Schadenfreude unangebracht

Der ehemalige Innenmister von Mecklenburg-Vorpommern Lorenz Caffier hat einen Strafbefehl des Amtsgerichts Güstrow bekommen, da er sich der Vorteilsnahme schuldig gemacht habe. Er habe im Amt als Innenminister kostenlose Schießtrainings angenommen und eine Waffe als Geschenk.

13.500 Euro soll der Demokratieoberlehrer a.D. nun an den Staat zahlen, das stimmt den ein oder anderen schadenfreudig, da es hier sicher nicht den Falschen trifft.

Doch zur Einordnung:

Mit dem Strafbefehl wird Caffier nicht nur ein öffentliches Verfahren erspart auch der Betrag erscheint nahezu lächerlich. Minister in Mecklenburg-Vorpommern erhalten monatlich knapp 13.000 Euro und dazu kommen noch Spesen sowie, wenn man als Abgeordneter gewählt wurde, die Diät. Caffier hat also über ein Jahrzehnt deutlich fünfstellig abkassiert – wohlgemerkt monatlich!

Mit 45 Tagessätzen ist Caffier auch künftig nicht vorbestraft, obwohl das Gesetz ausdrücklich eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren vorsieht. Für eine einfache Beleidigung kassieren mitunter Nationalisten schon 50 Tagessätze.

Der Strafbefehl ist in der Situation ein Geschenk an seinen ehemaligen Diener. Schadenfreude ist hier nicht angebracht.

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Afghane wollte ein Mädchen vor einen Zug schubsen – und bekam nur 8 Monate Gefängnis mit Bewährung!

Am 14. Mai dieses Jahres schnappte sich ein afghanischer Asylant am Schweriner Bahnhof – Haltepunkt Mitte – ein deutsches Mädchen und versuchte, es unter einen Zug zu schubsen. Mit Hilfe einer Freundin konnte sie sich im letzten Moment losreißen und dem sicheren Tod entkommen.

Das war nichts Anderes als versuchter Mord. Heimtückischer geht es ja wohl nicht. Die Justiz ging zunächst großzügigerweise nur von versuchtem Totschlag aus.

Nachdem der Afghane behauptet hatte, er habe sich von dem Mädchen und dessen Freundin verspottet gefühlt, wurde es noch großzügiger. Der Tötungsvorsatz wurde fallen gelassen.

Das Amtsgericht Schwerin ging nur noch von Körperverletzung und Nötigung aus und begnügte sich mit 8 Monaten Haft, ausgesetzt zu Bewährung. Die Lehre aus diesem Urteil: Wenn Asylanten sich verspottet fühlen, dürfen sie sich auch Mordversuche leisten.

Deutsche sind vogelfrei.

(Quelle: Bild-Zeitung vom 13.12.2021.
Auch nur ein kleiner Artikel mit der Überschrift:
„Bewährung für Bahnhofs-Schubser“)

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Ungeimpfte sind nicht durch das Anti-Diskriminierungsgesetz geschützt!

Das Anti-Diskriminierungsgesetz heißt eigentlich „Allgemeines Gleichstellungsgesetz – AGG“- und stellt die Umsetzung einer EU-Richtlinie dar.

In Letzterer ist übrigens auch die Diskriminierung wegen der politischen Einstellung untersagt.
Das wurde in der BRD nicht übernommen, damit Hotels AfD- und NPD-Politikern ungestraft Zimmer verweigern dürfen.

Nicht geschützt sind auch ungeimpfte Personen. Sie dürfen nach Herzenslust diskriminiert werden.

Das AGG bezieht sich nur auf Ungleichbehandlungen wegen –

– der ethnischen Herkunft
– der Religion/Weltanschauung
– einer Behinderung
– des Alters
– und der sexuellen Identität.

Aber nicht wegen Armut. Das hier ist schließlich der Kapitalismus.

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