JETZT ZEICHNEN! Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl 2021

Wofür brauchen wir Unterstützungsunterschriften?

Am 26. September 2021 finden nicht nur Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern, sondern auch die Bundestagswahlen statt. Auch zu dieser wird die NPD antreten – doch bevor das geschehen kann, müssen wir die Hürde der Unterstützungsunterschriften meistern.

Dafür brauchen wir Deine / Eure / Ihre Hilfe!

Unterschreiben dürft Ihr, wenn Ihr:

  • zum Zeitpunkt der Wahl (26.09.2021) wahlberechtigt, also 18 Jahre alt, seid,
  • Euer Wohnsitz sich im Bundesland Mecklenburg-Vorpommern befindet
  • Ihr Eure Unterschrift nicht bereits für eine andere Partei geleistet habt

Füllt auf dem Formular den ersten Teil (bis zu der Linie, unter der “(Nicht vom Unterzeichner auszufüllen)” steht) aus und sendet es mit dem Musterschreiben an Eure Wohngemeinde.

Das Formblatt zum Ausdrucken und Ausfüllen samt dem Musterschreiben findet Ihr zum Herunterladen hier.

Anschreiben und Formblatt für die Unterstützungsunterschrift

Vielen Dank, dass Ihr uns unterstützt und uns eine Wahlteilnahme ermöglicht!

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Schwerin: Ein Afghane wollte eine junge deutsche Schülerin vor einen Zug werfen!

Wie der „Bild-Zeitung“ vom 18. Mai zu entnehmen ist, versuchte am Samstag, dem 15. Mai, im Schweriner Hauptbahnhof ein Afghane, eine deutsche Schülerin in Richtung eines einfahrenden Güterzuges zu zerren.

Glücklicherweise kam ihr eine Freundin zur Hilfe. Zusammen konnten sich die beiden Mädchen von dem Afghanen losreißen und leicht verletzt entkommen.

Die Zeitung zitiert den Staatsanwalt Jörg Ebert wie folgt: „Der Mann wurde in Tatortnähe festgenommen.“ Es erging ein Haftbefehl wegen versuchten Totschlags.

„Bild“ weiter: „Der Afghane hat keinen festen Wohnsitz. Wie er nach Deutschland kam, ist unklar. Ein Tatmotiv ist ebenfalls noch nicht erkennbar“.

Öffentliche Empörung bleibt aus. Die „Bild-Zeitung“ wählte zwar die unverfängliche Überschrift „Wollte 31-Jähriger ein Mädchen vor Zug zerren?“, aber sie hat den Vorfall wenigstens nicht verschwiegen.

Die restliche Qualitätspresse hält sich vornehm zurück.

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Das Portal für Denunzianten und Feiglinge – „hassmelden.de“

Um unliebsame Meinungen zu unterdrücken, wurde der schwammige Rosstäuscherbegriff „Hass-Sprache“ oder auch „hate speech“ erfunden.

Äußerungen, die in keiner Weise strafbar und damit natürlich zulässig sind, werden auf diese Weise in den Bereich des Verbotenen gerückt – verlogener Weise.

Wobei die Anti-Hass-Krieger so tun, als ob sie selbst völlig frei von Hass seien. Sie sind die Liebe. Die reinsten Engel. Nur die anderen hassen!

Wer im Netz eine Aussage entdeckt, die ihm nicht passt, hat nun die Möglichkeit, die Andersdenkenden anzuschwärzen.

Mit Hilfe des Portals „hassmelden.de“. Dort wird man aufgefordert, die „Hassrede“ einfach zu melden. „Wir erstatten für dich Anzeige“, versprechen die Verantwortlichen und sichern den Denunzianten Anonymität zu.

Kooperationspartner des Denunzianten-Unternehmens ist die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt/Main.

Dort gehen dann die Anzeigen ein. Stolz meldet das Portal, bereits 200 000 Meldungen erhalten zu haben, die zu 70 000 Strafanzeigen geführt hätten. Für die Staatsanwaltschaft besteht damit die Möglichkeit, Ermittlungsverfahren einzuleiten.

Selbst wenn die Strafanzeigen erkennbar substanzlos sind – zu Einschüchterungsmaßnahmen bieten sie genügend Anlass.

Eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung lässt sich stets begründen. Ebenso eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme des Computers.

Hinterher kann man die Sache immer noch einstellen – aber der Betreffende ist erst einmal geschockt und wird sich vielleicht nie wieder kritisch äußern.

Das ist der Zweck der Übung.

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Wenn Israel die Palästinenser vertreibt, wo landen die dann wohl? In Deutschland!

Im Gaza-Streifen leben etwa 2 Millionen Palästinenser, im Westjordanland noch einmal circa 2,75 Millionen.

Israel wäre sie gerne los, um sich ihr Land unter den Nagel zu reißen und gleichzeitig den Nahost-Konflikt schnell und gründlich beenden zu können.

Aber wer ist so dämlich, die Vertriebenen aufzunehmen?

Selbstverständlich die BRD. Merkel hat schon einmal mehr als 1 Million Syrer ins Land gelassen. Unter der Parole „Wir schaffen das“. Nach offizieller Darstellung sind alle Zuwanderer bestens integriert und unverzichtbar für die deutsche Wirtschaft.

Israel, dem die meisten Politiker bis zur Unterwürfigkeit ergeben sind, braucht nur eine entsprechende Forderung zu stellen, und schon setzt sich die Völkerwanderung in Bewegung.

Ganz besonders dann, wenn die Grünen die Bundeskanzlerin stellen sollten.

Der Nahost-Konflikt wird sich dann allerdings nach Deutschland verlagern, wo auch viele Juden leben. Die Anfänge sind ja schon zu sehen.

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Ein „Deutscher“ beim Angriff auf eine Synagoge erwischt?

Wie lügt man die Tatsache weg, dass es arabische Moslems sind, die momentan Synagogen attackieren und Israel-Fahnen verbrennen?

Indem man den Umstand ausnutzt, dass viele Zuwanderer die BRD-Staatsbürgerschaft nachgeworfen bekamen.

In Gelsenkirchen wurde jetzt ein „Deutsch-Libanese“ als Verdächtiger ermittelt. Er soll vor der dortigen Synagoge judenfeindliche Parolen gebrüllt haben.

Es ist davon auszugehen, dass Verdächtige ohne BRD-Staatsbürgerschaft eher nicht polizeilich verfolgt werden.

Das würde in der Statistik nicht gut aussehen. Deutsche müssen die Täter sein. Und wenn die Täter keine Deutschen sind, macht man sie eben dazu. Mit einem Stück Papier.

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Das Versammlungsrecht aus dem Grundgesetz war für die Polizeiführung am 1. Mai in Greifswald kein wichtiger Grund!

80 Kameraden aus anderen Bundesländern wurden am 1.Mai von der Polizei daran gehindert, an der NPD-Demonstration in Greifswald teilzunehmen. Man schickte sie unter Bewachung zurück.

Dabei berief sich die linksextremen Straßenblockierern sehr gewogene Staatsmacht auf die Corona-Verordnung, wonach Einreisen aus anderen Bundesländern untersagt waren.

Allerdings sah die Verordnung Ausnahmen vor, die gegeben waren, wenn ein wichtiger Grund vorlag.

Ist die Versammlungsfreiheit kein wichtiger Grund? Ist das Grundgesetz kein wichtiger Grund?

Eine interessante Ansicht für eine Polizei, die sich verfassungstreu nennt.

Es wäre ohne Weiteres möglich gewesen, den 80 Leuten die Wahrnehmung ihres Grundrechtes zu ermöglichen. Sie hätten in gehörigem Abstand einen weiteren Block in dem Aufzug gebildet und wären sicherlich eine geringere Corona-Gefahr gewesen als die angeblich 1000 Gegendemonstranten, die dicht einander gedrängt auf der Straße saßen.

Aber ihre Zurückweisung bot der Polizeiführung die Möglichkeit, die Anzahl der Demonstrationsteilnehmer zu drücken, was sicherlich politisch erwünscht war.

Nachdem die Medien von 210 Demonstranten gesprochen hatten, verbreitete die Polizei plötzlich die „offizielle“ Zahl von 170 Teilnehmern.

80 nach Hause geschickt, 40 weg gezählt, so werden aus 290 Leuten 170. Das nennt man Propaganda der zweifelhaften Art.

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Wer während einer Demo über der Maske einen Schlauchschal trug, soll gegen das Vermummungsverbot verstoßen haben.

Am 1. Mai wurden in Greifswald Demonstrationsteilnehmer von der Polizei angehalten und mussten ihre Ausweise vorlegen, weil sie über den Masken Schlauchschals trugen.

Es ist zu vermuten, dass daraus ein Verstoß gegen das Vermummungsverbot konstruiert werden soll. Das wäre zwar der Gipfel des Unsinns. Als ob man mit einer Maske weniger vermummt wäre als mit einem Schlauchschal über der Maske!

Wer deswegen juristisch verfolgt wird, sollte sich unbedingt wehren!

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Warum hat die Polizei bei der 1.Mai-Demo der NPD die linksextremen Blockierer nicht von der Straße geräumt?

Um das zu begründen gibt es zwei juristische Tricks.

Nummer 1: Man behauptet einfach, eine Straßenblockade sei keine grobe Störung.

In § 21 des Versammlungsgesetzes heißt es nämlich:

„Wer in der Absicht, nicht verbotene Versammlungen oder Aufzüge zu verhindern oder zu sprengen oder sonst ihre Durchführung zu vereiteln, Gewalttätigkeiten vornimmt oder androht oder grobe Störungen verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Den Medien zufolge sollen es 1000 Linke gewesen sein, die den Demonstrationszug der NPD blockierten. Zweifellos stellt das eine Störung dar. Aber auch eine grobe? Man kann sich dumm stellen und das verneinen. Sollten allerdings Rechte einen Fridays for Future-Marsch behindern, sieht das ganz anders aus!

Nummer 2: Man wägt ab im Rahmen der „Verhältnismäßigkeit“

Der Abwägungsprozess geht so: Auf der einen Seite die rechtmäßige NPD-Demonstration. Vorschriftsmäßig angemeldet, auf Koordinierungstreffen durchgesprochen, ordnungsgemäß durchgeführt. Auf der anderen Seite der Rechtsbruch. Eine nicht angemeldete, auch nicht spontane, sondern vorbereitete und geplante Straßenblockade.

Die Polizei wägt Rechtmäßigkeit gegen Rechtsbruch ab und gibt dem Rechtsbruch den Vorzug. Das nennt sich dann Rechtsstaat.

Wieso gehen wir eigentlich noch zu Koordinationstreffen und sprechen Routen ab, wenn Blockaden absehbar sind und die Polizei ohnehin vorhat, diese zu tolerieren? Es wäre interessant zu wissen, wie weit die Kumpanei zwischen Polizeiführung und linksextremen Gegendemonstranten wirklich geht.

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Sinnlose Justiz: In Neuruppin steht ein hundertjähriger (!) ehemaliger SS-Wachmann unter Anklage!

Ist er wohl verhandlungsfähig? Das fragt man sich im Landgericht Neuruppin angesichts eines Greises, der auf seinen 101. Geburtstag zusteuert.

Konkrete Taten wirft man ihm nicht vor. Es genügt, dass er damals im KZ Sachsenhausen Dienst getan hat. Und zwar bevor die sowjetischen „Befreier“ das Lager weiterführten. Deren Handlanger landen garantiert nicht vor Gericht.

Eine BRD- Justiz, die 80% der Richter des Dritten Reiches übernahm, auch hochrangige, und ihnen glänzende Karrieren bis zum Bundesverfassungsgericht ermöglichte, entdeckt plötzlich ihr Gewissen.

Und jagt die kleinen Fische. Vielleicht findet sich ja ein Gutachter, der den Hundertjährigen für verhandlungsfähig erklärt, damit die Medien ihr Spektakel haben.

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